Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bluelion1506 am 09. Juni 2008, 09:24:04

Titel: getrennt lebend
Beitrag von: bluelion1506 am 09. Juni 2008, 09:24:04
so ich würd gerne wissen
ich lebe getrennt von meiner frau habe 2 kinder
wieviel darf ich von meinem gehalt behalten
ich bezahle natürlich unterhalt für die kinder
verdienen tue ich so etwa 1600 euro
Titel: Re: getrennt lebend
Beitrag von: ThoFa am 09. Juni 2008, 09:52:09
Hallo,

bei 1.600,00 € netto und drei unterhaltspflichtigen Personen (Frau + 2 Kinder) ist bei Ihnen nichts pfändbar.

MfG

ThoFa
Titel: Re: getrennt lebend
Beitrag von: bluelion1506 am 09. Juni 2008, 09:58:53
ja aber meine frau verlangt kein unterhalt ändert sich da was bei mir
vielen dank
Titel: Re: getrennt lebend
Beitrag von: ThoFa am 10. Juni 2008, 16:08:11
Hallo,

bis der IV/TH keinen Antrag bei Gericht stellt passiert da gar nix. Wenn er das macht, dann fällt bei Ihnen eine unterhaltsberechtigte Person weg und es sind 15,01 € pfändbar. Also nix schlimmes.

MfG

ThoFa
Titel: Re: getrennt lebend
Beitrag von: bluelion1506 am 11. Juni 2008, 23:08:08
vielen dank für die natwort jetz bin ich ein wenig schlauer

mfg salva