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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Getrenntlebend und Nochehemann geht in die Inso....  (Gelesen 3006 mal)

sogehtdasnicht

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Getrenntlebend und Nochehemann geht in die Inso....
« am: 02. Oktober 2009, 11:52:06 »

Hallo zusammen!

Ich stecke im Moment im Sog der Schulden, die ich mit meinem mittlerweile EXmann(zum Glück) gemacht habe.
Fakt ist, dass wir in userer Ehe zwei Kredite laufen hatten, für die ich meinen Graphwillem druntersetzte. Der gute meinte dann nach unserer Trennung, er müsse jetzt einfach mal die Raten nicht mehr zahlen und zu dieser Zeit hatte er auch schon gegenüber dem Land NRW Schulden, bzgl. Unterhaltsvorschuss.
Nun ist der gute seit mitte diesen Jahres offiziell in der Inso.
Meine Frage ist nun, ob er mit den "gemeinsamen Schulden" einfach ohne mein Für und Wieder, in die Inso gehen konnte, da wir zu der der Zeit noch nicht geschieden waren.
Die Gläubiger rennen nun mir die Türe ein und halten die Hand auf (seh mich nun selber gezwungen in die Inso zu gehen, da ich Sozialleistungen beziehe und ein Vergleich leider nciht für mich in Frage kommt).
Was tun? Mag nicht bis zu meinem Termin warten, um eine Antwort zu bekommen.
Merci vielemale im voraus
sogehtdasnicht
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lucca_m

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Re: Getrenntlebend und Nochehemann geht in die Inso....
« Antwort #1 am: 02. Oktober 2009, 14:08:07 »

Auch Sie haben die wunderbare Möglichkeit in einer wirtschaftlich ausweglosen Situation ein Insolvenzverfahren einzuleiten. So wie es Ihr EX-Mann gemacht hatte.

Da Sie Sozialleitungen beziehen, wäre bei Ihnen nichts pfändbar, Sie wären aber die Gläubiger los. so gesehen können Sie Ihrem Ex dankbar sein, dass er Sie auf die Spur der Insolvenz gebracht hat.

Sie haben von den gemeinsamen Krediten auch profitiert, nehme ich an, sonst hätten Sie nicht mit unterschrieben. Wenn diese aber nicht merh gezahlt werden können, dann muss man eben auch mit der Konsequenz leben.

Dafür ist dann die Insolvenz da.
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sogehtdasnicht

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Re: Getrenntlebend und Nochehemann geht in die Inso....
« Antwort #2 am: 02. Oktober 2009, 15:35:43 »

Vielen Dank für die Antwort !

Ich habe mich leider im Eifer des Gefechts, etwas falsch ausgedrückt....Mir geht es in erster Linie darum, ob ER einfach so, ohne meine "Unterschrift oder schriftliche Zustimmung" , mit den gemeinsamen Schulden, Insolvenz anmelden durfte, da wir zu dem dem Zeitpunkt noch Ehelute waren,  aktuell erst im August geschieden wurden.
Zudem stösst mir sehr sauer auf, dass seitens seiner Schuldnerberatung kein Vergleich mit den Gläubigern gemacht wurde.
Kurzum: Er hat sich ganz geschickt einen "dummen" angehen lassen, einfach nicht mehr gezahlt, was ich ich dann auch erst im nachhienein erfahren habe. Kann man Ihn für dieses einfache "abwälzen" belangen? Er hat seit Januar einfach nicht mehr gezahlt, ist erst im April zur Schuldnerberatung.
Mir geht es einfach um´s Prinzip.

sogehtdasnicht, die im Moment vor Wut kocht
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Madamrose

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Re: Getrenntlebend und Nochehemann geht in die Inso....
« Antwort #3 am: 02. Oktober 2009, 16:06:34 »

Hallöchen,

ja dafür braucht er ihre zustimmung nicht.

Stecke in einer ähnlichen Situation wie sie.Ist zum Haare rausreißen.Ich habe sogar vor jahren vor gericht eine Freistellung der schulden erwirkt.aber da mein Ex Mann zahlungsunfähig ist, kann ich mir mit den urteil nur mein Popo abputzen.

Sehen sie zu, daß sie in insolvenz gehen.Der gang ist zwar schwer aber dann ist ruhe.
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ThoFa

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Re: Getrenntlebend und Nochehemann geht in die Inso....
« Antwort #4 am: 02. Oktober 2009, 16:09:23 »

Hallo,


tja da hat der "Tumor" (ja ich erinnere mich noch ans letzte Jahr) dafür gesorgt, dass er selber gut aus der Affäre kommt.
Sie können dagegen gar nichts machen. Dass Sie nunmehr länger als ein Jahr kochen, finde ich schon bedenklich.
Ihre Prinzipien kommen Ihnen nun teuer zu stehen.

MfG

ThoFa
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Scarlett

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Re: Getrenntlebend und Nochehemann geht in die Inso....
« Antwort #5 am: 02. Oktober 2009, 18:47:12 »

Natürlich kann er, er geht ja nicht mit den Schulden in die Insolvenz sondern er als Person. Und Sie haften ja nicht, weil Sie mit ihm verheiratet waren, sondern weil das durch Ihre Unterschrift eben gemeinsame Schulden waren.

Umgekehrt hätte auch er zahlen oder anmelden müssen, wenn sie vor ihm insolvent geworden wären.

Sie sind ja in Ihren Willensentscheidungen zwei eigenständige Persönlichkeiten und halt nur in der Haftung verbandelt.
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Ein Diamant ist nichts als Kohle, die dem Druck standgehalten hat.
 

sogehtdasnicht

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Re: Getrenntlebend und Nochehemann geht in die Inso....
« Antwort #6 am: 03. Oktober 2009, 09:13:34 »

Vielen liebenDank, für Ihre Antworten !!

Ja, ThoFa, der Tumor !
Das Vertrackte an der Sache : Ich war bei gemeinützigen Schuldnerberatngsstellen und bei einem Anwalt, die mir wortwörtlich sagten : "Wieso Inso?? Ihnen kann doch keiner was, sie haben die Kinder und liegen weit unter der Pfändungsgrenze". Man hatte mir also abgeraten.....Bis vor knapp 2 Monaten noch. Dann kam die liebe GV´lerin und wollt mal so ein bissschen wissen, ob ich zahle oder eine Eidesstattliche abgebe. Wie nett, wenn einige sagen , Inso lohne sich ned, aber alle Naslang eine Eidesst. abgeben, das lohnt.....*grummel*
Hoffentlich habe ich diesmal Glück und habe einen gscheiden Anwalt!

Vielen Dank, nochmal, für die prompten Antworten....

sogehtdasnicht
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Scarlett

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Re: Getrenntlebend und Nochehemann geht in die Inso....
« Antwort #7 am: 03. Oktober 2009, 13:33:30 »

Dies Art von Beratung ist für mich jetzt irgendwie nicht nachvollziehbar.
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