"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: gewerbesteuer  (Gelesen 1844 mal)

klondike

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 23
gewerbesteuer
« am: 07. September 2011, 22:54:19 »

lieb leute!mein sohn hatte ein gewerbe ,das er aufgegeben hat ,da er antrag auf ereoeffnung derpi gemacht hat,da er zur zeit nur eineneur job hat ,kanner weder die steuer noch die gewerbeabmeldung in hoehe von  eur zahlen,nun droht ihm die stadt ,obwohl er den sachverhalt bereits mehrfach dar gelegt hat ,mit beugehaft ,er sollte sich das geld leihen ,was er in der inso ja nicht darf ,die stadt besteht weiterhin auf zahlung,was koennen wir tun,der ra der die inso macht sagt ,das das bezahlt werden muss ,weil der staat dahinter steht,meines wissen ist das fiskus privileg bereits abgeschafft worden,waer schoen wenn uns einer raten koennte ,was wir tun sollen,danke
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: gewerbesteuer
« Antwort #1 am: 07. September 2011, 23:08:56 »


Beugehaft für nicht entrichtete Steuern gibt es nicht...
Beugehaft ist als Zwangsmittel nur denkbar bei der Nichtabgabe von Erklärungen bzw. der Uneinbringlichkeit von Geldbußen..

Gewerbe-Steuerschulden sind Insolvenzforderungen und fallen unter die Restschuldbefreiung..

Zitat
der ra der die inso macht sagt ,das das bezahlt werden muss ,weil der staat dahinter steht,

3 Möglichkeiten:

1) Sie haben da was falsch verstanden
2) Sie haben nicht den ganzen Sachverhalt geschildert
3) Ihr RA hat keine Ahnung

Meine Vermutung: Punkt 2)

verbessern Sie mich bitte, wenn ich mich irre...  :whistle:
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz