Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: insomagnet am 27. März 2009, 20:19:27

Titel: Gewerbesteuerforderung nach Inso eröffnung
Beitrag von: insomagnet am 27. März 2009, 20:19:27
hallo,

ich hab heute eine rechnung über gewerbesteuern bekommen aus 2006-2009 ich habe in april 08 mit meiner insolvenz begonnen! kann ich jetzt diese steuern noch ins insolvenzverfahren bekommen? oder muss ich diese bezahlen? weil ich unter der abführungsgrenze liege und jetzt auch noch wegen nicht bezahlter sozialversicherungsbeiträge eine rücklage bilden soll! ich weiss nicht mehr weiter! mein insolvenzverwalter hat nie zeit für mich oder an wenn müsste ich mich für sowas wenden?

was mich auch verwundert das anschreiben ist von der stadt und anbei war nen schreiben vom finanzamt!

wer kann mir nen tipp geben wie ich mich verhalten soll?

danke im vorraus
Titel: Re: Gewerbesteuerforderung nach Inso eröffnung
Beitrag von: Edgar5 am 27. März 2009, 20:24:23
Hallo.

also Gewerbesteuer fallen unter das Insolvenzverfahren sofern sie für einen Zeitraum entstanden sind der vor der Eröffnung des Verfahrens liegt.

Wird die Gewerbetätigkeit noch ausgeführt?

Titel: Re: Gewerbesteuerforderung nach Inso eröffnung
Beitrag von: insomagnet am 27. März 2009, 20:46:23
Hallo.

also Gewerbesteuer fallen unter das Insolvenzverfahren sofern sie für einen Zeitraum entstanden sind der vor der Eröffnung des Verfahrens liegt.

Wird die Gewerbetätigkeit noch ausgeführt?



nee gottseidank nicht mehr! mein geschäftspartner hat mich so übers ohr gezogen und auch sämtliche steuerberater!
das ist leider in deutschland alles so umständlich das man das nicht alleine machen kann!
1.steuerberater im suff gelandet
2.steuerberaterin hat die preise verdreifacht von heute auf morgen.
3.geschäftspartner hat mit angestellten die kasse geplündert, ich war 8 wochen a 7 tage a20 std arbeiten!

und ich hab jetzt die ganze sch.... am arsch.

sozialversicherung konnte ich nicht mehr bezahlen usw
dank der aok die sich nicht auf  nen vergleich einlässt bin ich bald vorbestraft weil das vor gericht geht! alle anderen kassen haben sich auf nen vergleich eingelassen! damit kann ich nicht mehr als filialleiter arbeiten und mehr geld verdienen!
   
Titel: Re: Gewerbesteuerforderung nach Inso eröffnung
Beitrag von: Edgar5 am 28. März 2009, 12:02:20

Sie sollten der Stadt mitteilen das Sie sich seit xxx in einem Insolvenzverfahren befinden. Die Kopien des Gewerbesteuerbescheides sollten Sie dem Insolvenzveralter zukommen lassen.  Für 2009 kann ja auch noch kein Gewerbesteuerbescheid vorliegen höchstens eine Vorauszahlung. Die Gewerbesteuer ist auch nur für den Zeitraum Ihrer Geschäftstätigkeit zuverlangen.