Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Wilson am 09. Januar 2009, 12:18:38
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Hallo zusammen,
mein Regelinsolvenzverfahren läuft seit 30.04.2008.
Ich war als einer von zweien Gesellschaftern in einer GbR bis 31.12.2003 selbstständig. Am 31.12.2003 schied der andere Gesellschafter aus der GbR aus. Er wurde per vertraglicher Austrittsvereinbarung von der Haftung im inneren Verhältnis freigesprochen. (gilt nicht gegenüber Dritten) Das Unternehmen wurde von mir bis zum 31.03.2008 bis zum Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens als Einzelunternehmen weitergeführt. Nun sind Gewerbesteuerschulden aus dem Jahre 2003 (die allerdings erst am 09.06.2006 beschieden wurden) vorhanden. Da die Gemeinde sich in meinem Verfahren zunächst als Insolvenzgläubiger mit mäßiger Aussicht auf Erfolg einreihen musste, machen die jetzt von Ihrem Recht Gebrauch, meinen damaligen Geschäftspartner gem. §128 HGB in die Haftung zu nehmen. Dieser widerum will die Forderung (die er wohl zu bezahlen hat) dann wieder bei mir (auf Grund der inneren Haftungsfreistellung) geltend machen.
Jetzt die Frage:
wenn er "seine" Ansprüche bei mir geltend macht, ist das dann Insolvenzforderung weil ja der Ursprung im Jahre 2003 liegt, oder ist das eine berechtigte Neuforderung mit allen Konsequenzen?!
Gruß
Wilson
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ist das dann Insolvenzforderung
-> das würde ich so sehen.
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Ich auch.
M.E. kommt es auf den Forderungszeitraum, nicht auf den Feststellungszeitraum an.
Insofern ist der ehem. GF ja auch noch voll haftbar.
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@feuerwald@paps,
danke für die schnellen Antworten, so ist auch mein Verständnis dazu. Ich war nur etwas verunsichert weil mein EX Co., durch seinen Anwalt bestärkt, wehement behauptet hat es wäre ganz klar eine Neuforderung weil sie ja jetzt erst durch die Haftungsfeststellung enstanden sei. Netter Versuch, denke ich.
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und außerdem hat er keine gute Aussicht auf eine Quote, s. § 44 InsO, wenn die Gemeinde bei Ihnen die Forderung angemeldet hat und das Verfahren schon aufgehoben wurde