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Autor Thema: Gewinne Online-Poker in derPrivatinsolvenz  (Gelesen 5758 mal)

waldi

Re: Gewinne Online-Poker in derPrivatinsolvenz
« Antwort #20 am: 19. März 2013, 19:15:16 »

Spielgewinne im IV gehören 100 % dem TH.
Ab WVP gehören Sie Dir.

@DerOlli: Vielleicht haben Sie ja diesen Vortrag überlesen. Er folgte umgehend auf Ihre Anfrage.

Es liegt nun einzig an Ihnen, ob und wie Sie damit umgehen.

PS. Mit 'IV' ist das Insolvenzverfahren gemeint. Es beginnt nach Abgabe des Antrages mit Verfahrenseröffnung und dauert in der Regel ca. 1 Jahr (kann auch abweichen).
Mit 'WVP' ist die Wohlverhaltensperiode gemeint, die mit Abschluss des IV beginnt.
Beides zusammen dauert exakt sechs Jahre.
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DerOlli

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Re: Gewinne Online-Poker in derPrivatinsolvenz
« Antwort #21 am: 19. März 2013, 19:58:56 »

So.....

Folgender Satz ist genau das was ich nicht verstehe:
Die Wohlverhaltensperiode beginnt mit Aufhebung des „vereinfachten“ Insolvenzverfahrens nach dem Schlusstermin.

Insolvenzeröffnung war bei mir im Juli 2012.
Treuhänder-Gespräch war sofort danach.
Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis Ende August 2012 unter Beachtung des Para.174 beim Treuhänder anzumelden
Stichtag, der dem Prüfungstermin (Paragraph 29, 156, 176 InsO) entspricht, war Mitte September 2012.

Dann kam Ende September 2012 ein Brief:
Niederschrift über das Ergebnis der Prüfung:
Treuhänder sollte die Insolvenztabelle und den Bericht über wirtschaftliche Lage niederlegen... erfolgt.
Es sind keine vorsätzlichen Handlungen des Schuldners da.
Dem Treuhänder wird aufgegeben, in Abständen von 6 Monaten schriftlich zu den Insolvenz-
akten über den Sachstand um die Geschäftsführung zu berichten.

So....
Mehr habe ich nicht bekommen.

BIN ICH JETZT IN DER IV ODER IN DER WVP? Ich weiß es nicht genau. Deshalb das mit dem Schlauch stehen...
Wenn ich noch nicht in der WVP bin... Wie weiß man das dann?

Gruss.
DerOlli
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waldi

Re: Gewinne Online-Poker in derPrivatinsolvenz
« Antwort #22 am: 19. März 2013, 20:11:01 »

Man bekommt dann einen Brief. Und solange dieser Brief nicht kommt, ist man also noch nicht in der WVP.
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Feuerwald

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Re: Gewinne Online-Poker in derPrivatinsolvenz
« Antwort #23 am: 19. März 2013, 21:03:40 »

BIN ICH JETZT IN DER IV ODER IN DER WVP? Ich weiß es nicht genau. Deshalb das mit dem Schlauch stehen...

- Sie befinden sich noch im eröffnten Insolvenzverfahren. Vermögen unterliegt noch dem Insolvenzbeschlag.

Sie könnten a) anfangen zu sparen und sollte der TH noch vor dem Schlusstermin des eröffneten Insolvenzverfahrens Kontoauszüge anfordern, im in der Lage sein, diese 1.200 Euro zu entrichen. Wenn nichts angefordert wird, haben Sie Glück.

Sie könnten b) den TH auch mitteilen, dass Sie diese Gelder erhalten und in Unkenntnis der Massezugehörigkeit leider verbraten haben und darauf hoffen, dass Sie diese in Raten an die Insolvenzmasse zahlen.

Sehr viel mehr Optionen gibt es nicht.







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Re: Gewinne Online-Poker in derPrivatinsolvenz
« Antwort #24 am: 20. März 2013, 20:40:35 »

Wer sein Pfändbares Vermögen noch Verpockern kann, den scheint es ja gut zu gehen in der Inso. Also ehrlich das muss ich jetzt nicht verstehen :fuchsteufelswild: :fuchsteufelswild: :fuchsteufelswild:
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waldi

Re: Gewinne Online-Poker in derPrivatinsolvenz
« Antwort #25 am: 20. März 2013, 20:49:58 »

Er hat kein pfändbares Vermögen verpokert.
Im Gegenteil, er hat sich pfändbares Vermögen erpokert.
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Re: Gewinne Online-Poker in derPrivatinsolvenz
« Antwort #26 am: 20. März 2013, 20:55:34 »

@ waldi. das habe ich auch nicht geschrieben. Also ehrlich ich spiele von mein Unpfändbaren kein Poker. Mann kann nicht immer gewinnen :fuchsteufelswild:
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Re: Gewinne Online-Poker in derPrivatinsolvenz
« Antwort #27 am: 20. März 2013, 20:57:22 »

@waldi- Ich meinte das mit Vermögen auf den Pfändfreien Betrag
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