Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Archy am 15. Dezember 2006, 15:12:46
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Habe auch noch mal bei meinem TH angefragt.
Der schrieb in der WVP ist man verprlichtet Einkommensteuererklärungen abzugeben und das FA darf die Zahlungen bis zur Befreiung einfrieren. Von Gewinnen darf man nur die hälfte behalten.
Gibt es da verschiedenen vorgehensweisen oder ist das ein sonderfall wegen der Höhe der Schulden?
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Hallo,
richtig ist, dass das Finanzamt die Steuererstattung - sofern auch Schulden bei denen bestehen - aufrechnen kann.
Gewinne - ich nehme an Sie meinen soas wie ein Lottogewinn - können Sie komplett behalten. Zur Hälfte ist lediglich ein Erbe abzugeben.
MfG
ThoFa
P.S.: Warum glauben eigentlich so viele Insolvente, dass sie gerade in der WVP etwas gewinnen. ? :-D
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Warum wohl?
Und stell dir vor, die Angestellten der Lottogesellschaften müßten hier auch noch betreut werden, weil keiner mehr spielt....
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Allerdings weiss ich DAS Geld besser einzusetzen :pfeifen:
[addsig]