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Autor Thema: GEZ Befreiung ausgenutzt obwohl er seit 5 Monaten wieder Arbeit hat?  (Gelesen 1839 mal)

sinagirl

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Hallo,

Kurze Schilderung: Ich bin bei meinen Cousen polizeilich gemeldet. Nun erhalte ich ein Schreiben von der GEZ, ich soll mich anmelden. Ich dachte warum das, bezahlt doch mein Cousen.

Bei Ihm nachgefragt was da los ist. Er ist bis Mai 2013 befreit, aber hat seit Mitte Dezember 2012 eine neue Arbeit ( vorher bekam er Hartz 4 )und müßte die GEZ selber tragen. Das habe ich aber vorher nicht gewußt was er da macht. Meine Frage dazu:
Er ist seit Anfang Oktober 2012 in Insolvenz, kann die GEZ herrausfinden was er da gemacht hat?

Ist es Ratsam auf seinen Beitragskonto Zahlungen zu Leisten oder soll ich das Anmelden

Danke für Eure Hilfe :dntknw:

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Nixmehrda

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Re: GEZ Befreiung ausgenutzt obwohl er seit 5 Monaten wieder Arbeit hat?
« Antwort #1 am: 30. April 2013, 18:55:21 »

Unbedingt die GEZ sofort bezahlen !!!
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sinagirl

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Re: GEZ Befreiung ausgenutzt obwohl er seit 5 Monaten wieder Arbeit hat?
« Antwort #2 am: 30. April 2013, 19:02:14 »

Ich will das auch bezahlen aber lieber auf sein Beitragskonto? Ich will Ihm ja helfen
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Nixmehrda

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Re: GEZ Befreiung ausgenutzt obwohl er seit 5 Monaten wieder Arbeit hat?
« Antwort #3 am: 30. April 2013, 19:13:13 »

Hat die GEZ nicht Dich aufgefordert zu zahlen ?
Was sagt Dein Cousin dazu?
Warum bist du nicht dort angemeldet wo Du wohnst? 
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HeinoHome

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Re: GEZ Befreiung ausgenutzt obwohl er seit 5 Monaten wieder Arbeit hat?
« Antwort #4 am: 30. April 2013, 19:45:56 »

Moin,

das steht im Gesetzestext ganz gut beschrieben:


§ 2 RBeitrStV(Gesetz)

(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die

    1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
    2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Die Landesrundfunkanstalt kann von einem anderen als dem bisher in Anspruch genommenen Beitragsschuldner für eine Wohnung für zurückliegende Zeiträume keinen oder nur einen ermäßigten Beitrag erheben, wenn dieser das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 2 im Zeitpunkt der Inanspruchnahme nachweist.

(4) Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten von Beitragsschuldnern, die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen.


Somit wären Sie zahlungspflichtig...

Es steht nirgends beschrieben, dass der Wegfall der Befreiungsvoraussetzungen gemeldet werden muss. Somit gilt für Ihren Cousin die Befreiung bis 05/2013

"Wie lang gilt eine Befreiung oder Ermäßigung?

In der Regel gilt Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, solange die jeweilige Leistung gewährt wird. Bevor sie ausläuft, ist rechtzeitig ein neuer Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung zu stellen."

Zitat http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/ermaessigung-und-befreiung.shtml#Empf%C3%A4nger%20staatlicher%20Sozialleistungen

Ich würde bei der GEZ, Ihrem Cousin zu liebe, vielleicht nicht gerade erwähnen, dass seine Befreiungsvoraussetzungen bereits seit 01/2013 nicht mehr bestehen.
Solang Ihr Cousin keine Verlängerung beantragt hat, werden die wohl kaum nachhaken... Zumal man ja Sie jetzt als zahlungspflichtige Person für die Wohnung gefunden hat.
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sinagirl

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Re: GEZ Befreiung ausgenutzt obwohl er seit 5 Monaten wieder Arbeit hat?
« Antwort #5 am: 30. April 2013, 20:19:57 »

War ein Höfflicher Brief mit der Bitte falls ein anderer schon bezahlt die Nummer angeben.

@HeinoHome Vielen Dank für den Guten Rat.

Mache ich dann auch so wie Sie es mir sagten.

Einen schönen Abend noch an alle.
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sinagirl

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Re: GEZ Befreiung ausgenutzt obwohl er seit 5 Monaten wieder Arbeit hat?
« Antwort #6 am: 30. April 2013, 20:23:39 »

Hat die GEZ nicht Dich aufgefordert zu zahlen ?
Was sagt Dein Cousin dazu?
Warum bist du nicht dort angemeldet wo Du wohnst? 

Nein die GEZ hat mich nicht aufgefordert zu Zahlen. Sie wollen wissen ob bereits ein anderer Zahlt. Ist in diesen Fall ja nicht, also muss ich bezahlen.
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Nixmehrda

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Re: GEZ Befreiung ausgenutzt obwohl er seit 5 Monaten wieder Arbeit hat?
« Antwort #7 am: 30. April 2013, 20:34:44 »

Aber die GEZ hat Dich angeschrieben?
Wenn Du wahrheitsgemäß antwortetst wirst Du dann danach die Rechnung bekommen.
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sinagirl

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Re: GEZ Befreiung ausgenutzt obwohl er seit 5 Monaten wieder Arbeit hat?
« Antwort #8 am: 30. April 2013, 20:59:18 »

Thema ENDE :thumbup: :thumbup: :thumbup:
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