Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bubblesylvi am 08. Mai 2009, 14:10:42

Titel: GEZ-Gebühren während Insolvenzverfahren - Bußgeld???
Beitrag von: bubblesylvi am 08. Mai 2009, 14:10:42
Mein Insolvenzverfahren wird Ende Mai eröffnet. Den Antrag stellte ich Anfang April. Bis jetzt wurde erst noch mein "Vermögen" geprüft und so wie mir gesagt wurde, die Gläubiger über das bevorstehende Verfahren informiert. Unter meinen Gläubigern ist unter anderem auch die GEZ. Heute bekam ich ein Schreiben von der GEZ mit der Auflistung aller Forderungen (seit Juli 2007 insgesamt 385,81 Euro). Ich solle das innerhalb von 4 Wochen bezahlen, sonst würde ein Bußgeldverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit gegen mich eingeleitet werden.

Die GEZ muss doch aber mittlerweile über den Insolvenzantrag informiert sein. Dürfen die dann trotzdem ein Bußgeld verhängen bzw. eine Anzeige stellen? Oder sind das jetzt nur übliche Druckmittel, damit ich schnell zahle?

GEZ-Gebühren sind ja laufende Kosten. Ab wann muss ich diese nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wieder bezahlen? Eine Befreiung kann ich nicht beantragen, da ich kein ALG II beziehe, aber leider auch kein eigenes Einkommen habe, da mein Freund zu viel verdient. Die GEZ läuft aber auf meinem Namen.

Titel: Re: GEZ-Gebühren während Insolvenzverfahren - Bußgeld???
Beitrag von: paps am 08. Mai 2009, 17:55:16
Ab dem Monat der Eröffnung müssen Sie wieder zahlen.

Alle bis dahin aufgelaufenen Gebühren sind Insolvenzforderungen.

Haben Sie wirklich selber Empfangsgeräte? Oder gehören die ihrem Freund.
Wenn Sie schon ohne Einkommen sind, sollten Sie der GEZ schriftlich mitteilen, dass Sie keine Geräte mehr bereithalten und mit gleichem Schreiben sich ihr Freund anmelden.