Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: VerzweifelteStudentin am 13. April 2013, 13:05:46

Titel: gez nicht gezahlt: gefahr für die rsb?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 13. April 2013, 13:05:46
hallo forum,

ich habe mich nach meinem umzug zwangsweise bei der gez angemeldet, da diese mich angeschrieben hat und in diesem zusammenhang einen antrag auf befreiung von der rundfunkbeitragspflicht als besonderer härtefall nach § 4 Abs. 6 rundfunkbeitragsstaatsvertrag gestellt, da ich mit meinem einkommen aus krankengeld und wohngeld nach abzug der warmmiete nur knapp über dem ALG 2 regelsatz liege, aber wohngeldbezug ungerechterweise zu keiner befreiung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 RGebStV) führt.

weder auf den antrag vom 21.02.2013, noch auf das erinnerungsschreiben vom 14.03.2013 bekam ich eine antwort. stattdessen erhielt ich ein schreiben, datiert auf den 16.03.2013. in dem man mich zur zahlung der rundfunkgebühren per überweisung bis 01.04.2013 auffordert.

in einem schreiben vom 22.03.2013 bat ich zum 2.mal um bearbeitung meines antrags. weiterhin keine reaktion, aber auch keine mahnung wg. der nicht gezahlten knapp 90 €.

nun meine frage:

wenn die gez mir direkt ein inkassobüro auf den hals hetzt oder den gerichtsvollzieher einschaltet, da eine kontopfändung nicht möglich ist (bankdaten nicht mitgeteilt), gefährde ich dann mein insolvenzverfahren bzw. die erteilung der rsb?

wie ist die rechtslage?

bei mir lief der schlusstermin im schriftlichen verfahren bis 08.04.2013 (noch keine neue post vom gericht) und die erteilung der rsb stünde im januar 2016 an.

wie soll ich mich verhalten? aus angst doch zahlen? nochmal an den antrag erinnern? abwarten?

danke.
Titel: Re: gez nicht gezahlt: gefahr für die rsb?
Beitrag von: Nixmehrda am 13. April 2013, 13:45:57
Gez muss immer bezahlt werden.
Wird keine Gez bezahlt ist eine RSB nicht möglich.-
Titel: Re: gez nicht gezahlt: gefahr für die rsb?
Beitrag von: Feuerwald am 13. April 2013, 14:14:13
Wird keine Gez bezahlt ist eine RSB nicht möglich.-

- Unsinn! Die RSB ist wegen solcher Neuverbindlichkeiten nicht gefährdet.

Titel: Re: gez nicht gezahlt: gefahr für die rsb?
Beitrag von: Dauerstress am 13. April 2013, 15:22:52
Die GEZ scheint derzeit völlig überlastet. Ich habe Mitte Februar versucht, jemanden ans Telefon zu bekommen und wer weiß wie lange in der Warteschleife gehangen, bis ich nach zig Versuchen endlich durchgekommen bin. Dann hat die Tussi alles aufgenommen und mir gesagt, sie verbindet micht mit der zuständigen Stelle. Bum, wieder inner Warteschleife und irgendwann hörte ich nur noch "klick.... tut tut tut". Also habe ich mein Anliegen doch lieber schriftlich vorgebracht. Seit Ende Februar warte ich nun auf Rückmeldung. Irgendwie tut sich da gar nix.
Titel: Re: gez nicht gezahlt: gefahr für die rsb?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 13. April 2013, 17:26:48
@Dauerstress: Auch wenn man sich mehrfach schriftlich an die wendet, ja einen Härtefallantrag auf gesetzlicher Grundlage stellt, passiert nix.

Frage mich halt, ob die noch verpflichtet sind, anzumahnen (und es auch tun) oder ob direkt ein Inkassobüro eingeschaltet werden.

@Feuerwald: Warum sind solche Neuverbindlichkeiten keine Gefahr für die RSB?
Titel: Re: gez nicht gezahlt: gefahr für die rsb?
Beitrag von: Nixmehrda am 13. April 2013, 17:49:09
Die GEZ Demokratieabgabe ist auf jeden Fall zu zahlen.
Titel: Re: gez nicht gezahlt: gefahr für die rsb?
Beitrag von: Insokalle am 13. April 2013, 17:56:34
Zitat
Warum sind solche Neuverbindlichkeiten keine Gefahr für die RSB?

Weil das kein Verstoß gegen die in der InsO stehenden Obliegenheitspflichten ist.
Oder anders: Es gibt keine Obliegenheitspflicht, die besagt, man dürfe keine neue Schulden machen.