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Autor Thema: Privatinsolvenz - Schuldnerberatung Aufwandsbeteiligung  (Gelesen 1711 mal)

HerrSchneepfote

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Privatinsolvenz - Schuldnerberatung Aufwandsbeteiligung
« am: 14. April 2013, 01:27:44 »

Hallo.
Ich hab ein Problem mit der beginnenden Privatinsolvenz bei der Schuldnerberatung meiner Stadt.
Fall: Ich habe ca. 15.000€ Schulden (verschiedener Herkunft, Ratenkäufe etc.) und vor gut einem Jahr
meine Arbeit verloren, demnach konnte ich das nicht mehr begleichen. Ebenfalls warte ich jetzt seit einem
Jahr auf die Einleitung der PI, die jetzt kommen soll.

Allerdings will die Schuldnerberatung meiner Stadt eine Aufwandsbeteiigung von 290€ haben, und das
Problem ist, das ich die schlicht und einfach nicht habe. Ich bekomme seit Mai 2012 ALG II und jetzt
ab Mai 2013 Sozialhilfe, da ich nach einem Gutachten nicht länger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann
und damit nicht Erwerbsfähig bin (krankheitsbedingt), allerdings nicht auf Dauer.

Lt dem Schreiben gebe es für ALG II Empfänger wohl Sonderregelungen was die 290€ angeht, jedoch nach
Auskunft der Schuldnerberatung nicht für Sozialhilfe Empfänger. ... Den 1. Termin zur Einleitung des
Verfahrens habe ich am 30.04., also noch in der Zeit wo ich ALG II beziehe. Muss das Jobcenter mir dann
die benötigten Mittel zur Verfügung stellen weil ich ja noch ALG II beziehe dann?

Alternativ wird mir eine Ratenzahlung von einmalig 150€ und danach 4 x 35€ angeboten, was ich ebenfalls nicht kann.


Dann eine weitere Frage dazu:
Ich habe heut gelesen das nach Beginn der PI ein Treuhänder eingesetzt wird, der aus der Verteilungsmasse des
Pfändbaren Vermögen bezahlt wird. Dazu muss ich sagen: Alles was irgendwie auch nur halbwegs Geld gebracht hat
in meiner Wohnung, habe ich in Verzweifelung nach dem Verlust meiner Arbeit verkauft, um die Rechnungen bezahlen
zu können. Es ist wirklich nichts pfändbares mehr in meiner Wohnung. ...da ich aber gelesen habe das wenn es kein
verwertbares Vermögen gibt, der Treuhänder nicht bezahlt werden kann, und die Privatinsolvenz nicht möglich ist?

Stimmt dies?

Vielen Dank für Ihre Antworten im vorraus,
ich bitte von Schuldzuweisungen abzusehen, ich weiss selber das die Situation beschissen ist und ich selbst Schuld bin.
Gespeichert
 

waldi

Re: Privatinsolvenz - Schuldnerberatung Aufwandsbeteiligung
« Antwort #1 am: 14. April 2013, 09:06:32 »

Eine Aufwandsbeteiligung ist meines Wissens bei öffentlichen Schuldnerberatungen unüblich.
Um welche Schuldnerberatung handelt es sich bei Ihnen genau?
Ist dies zu Beginn der Beratung so vereinbart worden?

In Ihrer zweiten Frage kann ich Sie beruhigen:
Auch wenn es nichts Pfändbares bei Ihnen gibt, ist dies kein Grund zur Ablehnung eines Insolvenzantrages.

Mir scheint in diesem Zusammenhang, dass Sie seitens der Beratungsstelle sehr mangelhaft informiert wurden.
Gespeichert
 

Feuerwald

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Re: Privatinsolvenz - Schuldnerberatung Aufwandsbeteiligung
« Antwort #2 am: 14. April 2013, 13:34:42 »

Stimmt dies?

Nein, das stimmt natürlich nicht. Die Verfahrenskosten werden bei natürlichen Personen auf Antrag gestundet und auch ein masseloses Insolvenzverfahren dann eröffnet.

Oftmals wird für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II eine Kostenübernahme für die Schuldnerberatung gewährt.  Das diese für Bezieher von "Sozialhilfe" nicht vorgesehen ist, mag daran liegen, dass eine Intergarzinn in der Arbeitmarkt nicht mehr erfolgt und entsprechend die Verschuldungssituation keine Rolle mehr spielt. Übel!

Sofern nachweislich keine Kostenübernahme durch das Jobcenter / ARGE möglich ist, wäre zu prüfen, ob  alternativ ein Beratungshilfeschein beim Amtsgericht durchgesetzt werden kann. Damit wäre dann der Gang zu einem Anwalt möglich, der die Verbraucherinsolvenz einleitet.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

HerrSchneepfote

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Re: Privatinsolvenz - Schuldnerberatung Aufwandsbeteiligung
« Antwort #3 am: 14. April 2013, 15:17:50 »

Vielen Dank für die Informationen.

Bei der Schuldnerberatung handelt es sich um die Schuldnerberatung Herne e.V.

Ich werde dann morgen erstmal zum Jobcenter und schauen ob die das doch tragen,
wenn nicht werde ich zum Amtsgericht hier in Herne.

Danke nochmal. :)
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