Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Gerda am 02. Juli 2007, 17:21:52

Titel: Girokonto
Beitrag von: Gerda am 02. Juli 2007, 17:21:52
Hallo!
Ich habe Regelinsolvenz beantragt und würde gerne ein neues Girokonto eröffnen. Kann mir jemand sagen, wie das funktionieren kann? Ich habe ja schließlich einen Schufa-Eintrag...... Und welche Bank macht da noch mit???
Gruß, Gerda
Titel: Re: Girokonto
Beitrag von: paps am 02. Juli 2007, 17:40:00
Sie können es bei verschiedenen Banken versuchen.
Reden Sie offen und fragen nach einem "Guthabenkonto".

Comerzbank, DeutscheBank und Sparkassen gehen am ehesten.
Ev. DB-AktivKonto per I-net beantragen
Titel: Re: Girokonto
Beitrag von: sascha am 03. Juli 2007, 12:58:48
Hallo, ich bin seit der 14 tagen in der Insolv. und habe mein Guthabenkonto bei der Sparkasse. Leider auch nur Theater. Darf kein Geld mehr vom Automaten holen und noch nicht einmal Daueraufträge sind erlaubt. Bloss weg von der Sparkasse. Kann jemand eine gute Bank empfehlen, die nicht gerade 7 Euro im Monat kostet und bei der man sein Guthaben auch am Automaten bekommt?
Titel: Re: Girokonto
Beitrag von: Gerda am 03. Juli 2007, 14:48:58
Mit der Sparkasse hier vor Ort hatte ich auch nur Probleme.  Da habe ich gar kein Konto bekommen. Der Herr in der Schuldnerberatung sagte mir, ich solle mir das schriftlich geben lassen von der Bank und an den Inso-Verwalter weitergeben. Der würde sich kümmern. Naja, der hat da wenig Interesse dran. Ein Online-Konto ist mir nicht geheuer.  Ich hätte schon gerne eine Bank vor Ort, bei der ich ein Guthabenkonto führen könnte......
Noch eine Frage:  Darf ich während der vorläufigen Insolvenz noch Geld von dem Girokonto (aus dem Geldautomaten) abholen trotzdem der Inso-Verwalter bereits den Beschluss dahingefaxt hat? Das Konto ist im Soll, aber ich kann immer noch darüber verfügen.  Da mache ich mich doch sicher strafbar oder????
Titel: Re: Girokonto
Beitrag von: Feuerwald am 03. Juli 2007, 15:22:11
Sie dürfen über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen nicht mehr verfügen.
Wenn Sie sich ein privates Konto einrichten wollen, auf dem ggf. unpfändbaren Bezüge eingehen, bspw. Sozialleistungen oder Arbeitslohn, geht das OK. Sollte es sich um Umsätze aus dem noch bestehenden Gewerbe handeln, hat der IV b.a.W. den Daumen drauf.  Das gilt auch für ein neues Geschäftskonto.

Wird denn das Gewerbe derzeit weiter betreiben ?
Was ist denn Ihr Plan für die Zukunft ?

Gruss
Feuerwald

Titel: Re: Girokonto
Beitrag von: sascha am 03. Juli 2007, 17:34:56
Ich habe heute mal etwas herum telefoniert. Und siehe da, die Deutsche Bank vergibt Konten für uns Insol.-Geschädigten. Logischer Weise auf Guthabenbasis, aber mit Möglichkeiten am Automat an sein Geld zu kommen. Daueraufträge und Online-Banking sind auch erlaubt. TH hat auch schon zugestimmt, also weg von der Sparkasse.

Vergessen die eigentlich, das man vielleicht auch irgendwann mal wieder im PLUS ist? Naja, sie wollen wohl für die Zukunft keine Kunden mehr haben. Selbst Schuld.
Titel: Re: Girokonto
Beitrag von: Gerda am 04. Juli 2007, 12:25:17
Hallo Feuerwald!
Das Gewerbe (für mich) wird abgemeldet, sobald der Kaufvertrag mit dem neuen Besitzer unter Dach und Fach ist. Eventuell kann ich dann vorläufig in dem Unternehmen als Angestellte arbeiten.
Ich will kein Geld vom Geschäftskonto herausziehen oder ähnliches. Ich habe einfach keine müde Mark mehr zum leben und wollte Geld von meinem Privatkonto abheben. Meine Frage war, ob ich mich da strafbar mache, oder ob es dann Sache der Bank ist, dass sie mich noch nicht gesperrt hat und ich dann noch weiter Schulden aufbaue.
Viele Grüße
Gerda