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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Girokonto leer!!  (Gelesen 10136 mal)

nsolventer

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Re: Girokonto leer!!
« Antwort #40 am: 30. November 2009, 19:22:28 »

...es war devinitiv keine Rechnung offen !!!  :nono:

Es sind alle Abschlagszahlungen pünktlich gezahlt worden.

Nur wegen der Rückbuchung für den letzten Monat ist dieses "kleine" Problem entstanden.Das Thema wegen den Rückbuchungen hatten wir ja schon!


Das hört sich irgendwie nach einem Widerspruch an. Wie können alle Abschlagszahlungen bezahlt sein, wenn eine Rückbuchung durch die Bank erfolgt ist ?
 :whistle:
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Crashtest-dummie

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Re: Girokonto leer!!
« Antwort #41 am: 30. November 2009, 20:44:27 »

Das hört sich irgendwie nach einem Widerspruch an. Wie können alle Abschlagszahlungen bezahlt sein, wenn eine Rückbuchung durch die Bank erfolgt ist ?
 :whistle:

Im Vorfeld HATTE ich alle Abschläge bezahlt.Nur die vom letzten Monat wurde zurückgebucht (was für mich zu diesem Zeitpunkt überraschend war...),weil der Abschlag ja eine Art "Schuld" an den Energielieferanten ist.Und dieser Betrag rutscht nun zu meinen Schulden und der Energieliefant zu meinen Gläubigern!

Übrigens hat nicht die Bank,sondern mein Treuhänder den Betrag zurückgebucht. (...habe ich falsch geschrieben...sorry)

Es wurde mir heute noch mein neuer Vertrag des Energielieferanten zugeschickt und ab nächsten Monat läuft es wie gewohnt.

Desweiteren habe ich auf "Überweisung" statt "Lastschriftverfahren" umgestellt.

LG







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nsolventer

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Re: Girokonto leer!!
« Antwort #42 am: 02. Dezember 2009, 21:09:02 »

Ist doch wirklich nicht schwer:
Vor Eröffnung entstandene Schulden dürfen nichtbezahlt werden.

Abschläge für Strom, Gas, Wasser, Telefon etc. entstehen jeden Monat neu. Die Abschläge für die Monate nach Eröffnung dürfen, sollen und müssen bezahlt werden.
Der Einfachheit halber wird auf den Tag der Eröffnung eine Zwischenabrechnung vorgenommen und der Zählerstand festgehalten, damit klar ist, wie hoch die Insolvenzforderungen sind. Nach Eröffnung entsteht eine neue Zeitrechnung.

Irgendwie ist mir nicht klar, was eigentlich konkret in der Zeitspanne zwischen Antragstellung und Eröffnung der Insolvenz gilt. Darf man da überhaupt etwas zahlen ? Laut §38 InsO ist ein Insolvenzgläubiger jemand der zum Zeitpunkt der Eröffnung einen Vermögensanspruch gegenüber dem Gläubiger hat. Wenn ich jetzt noch einen zahle (z.B. Strom) dann ist er ja kein Insolvenzgläubiger weil er eben zum Zeitpunkt der Eröffnung keinen Vermögensanspruch mehr hat.

Ich darf ja auch andere Dinge zahlen wie z.B. private Miete, private Krankenversicherung, usw.

Und wenn da beim Stromanbieter 1,2 oder 3 Abschlagszahlungen durch die Insolvenz offen bleiben, können die nicht aufgrund der Insolvenzschulden und maximal geringer Quotenbedienung weitere Leistungen (Belieferung mit Strom) für die Zukunft verweigern ?

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nsolventer

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Re: Girokonto leer!!
« Antwort #43 am: 04. Dezember 2009, 14:14:52 »

Muss ich nochmal die Frage allgemein stellen (siehe Kasten unten).
Ist die Frage so schwierig oder heikel dass sich keiner traut sie zu beantworten ?
 :wink:


Irgendwie ist mir nicht klar, was eigentlich konkret in der Zeitspanne zwischen Antragstellung und Eröffnung der Insolvenz gilt. Darf man da überhaupt etwas zahlen ? Laut §38 InsO ist ein Insolvenzgläubiger jemand der zum Zeitpunkt der Eröffnung einen Vermögensanspruch gegenüber dem Gläubiger hat. Wenn ich jetzt noch einen zahle (z.B. Strom) dann ist er ja kein Insolvenzgläubiger weil er eben zum Zeitpunkt der Eröffnung keinen Vermögensanspruch mehr hat.

Ich darf ja auch andere Dinge zahlen wie z.B. private Miete, private Krankenversicherung, usw.
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paps

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Re: Girokonto leer!!
« Antwort #44 am: 04. Dezember 2009, 18:09:40 »

Da Sie vor der Eröffnung keine Gläubigerbevorzugung begehen können, können Sie natürlich an die einzelnen Gläubiger zahlen.
Allerdings wird der IV/TH die Vorgänge prüfen und ggf. von seinem Anfechtungsrecht Gebrauch machen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Florentino_Perez

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Re: Girokonto leer!!
« Antwort #45 am: 06. Dezember 2009, 15:11:36 »

Hallo zusammen....

Anfang November wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet.Vorher hatte ich auf Anraten meines Insolvenzberaters mein Konto ausgeglichen,somit hatte mein Konto Guthaben (...damit mein Konto nicht gesperrt,bzw. gelöscht wird.).

Nachdem ich Post von meinem TH bekommen hatte (ich sollte noch einige Papiere ausfüllen..),machte ich einen Termin bei ihm aus und wir besprachen heute die Details.
In diesem Gespräch erwähnte er beiläufig,das mein Konto gesperrt worden ist..(mit Guthaben!!...).

Nach mehreren Telefonaten und einem Gespräch bei meiner Hausbank wurde das Konto wieder geöffnet.Allerdings ist das gesamte Guthaben weg.Es war nicht viel ca.300 Euro.Dürfen sie das ?...zumal ich jetzt keinen Cent in der Tasche habe . Ich hoffe Ihr könnt mir helfen... :gruebel:




Leute, Leute, Leute -> immer VOR der Ins.Eröffnung alle Konten leerräumen, selbst bis zum Anschlag des Dispos. Dann nach der Eröffnung, ein Guthabenkonto bei der Sparkasse eröffnen und durch den TH freigeben.
Und immer VOR der ins.Eröffnung  Auto abmelden, dann KfZ-Versicherung + Steuer, Handy-Vertrag, Telefon, DSL, Internet etc. auf Mutti, Vati, Cousin, Bruder, Schwester, Nachbarn legen und zwar 3 Monate vor der Eröffnung.

Ihr müßt euch gründlichst darauf vorbereiten, sonst kostet es viel Geld und nerven. Das ganze ist nur eine Prozedur, die von Juristen ausgeheckt wurde. Wenn man strategisch, betriebswirtschaftlich denkt und handelt, kann man eine Menge retten.
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Feuerwald

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Re: Girokonto leer!!
« Antwort #46 am: 06. Dezember 2009, 18:09:18 »

immer VOR der Ins.Eröffnung alle Konten leerräumen, selbst bis zum Anschlag des Dispos.

-> und dadurch die RSB gefährden und sich ggf. noch eine Anzeige einhandeln. Das ist freilich Sinn des Verfahrens. Nicht alles was geschrieben wird, sollte beachtungen finden.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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nsolventer

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Re: Girokonto leer!!
« Antwort #47 am: 06. Dezember 2009, 20:23:42 »

Da Sie vor der Eröffnung keine Gläubigerbevorzugung begehen können, können Sie natürlich an die einzelnen Gläubiger zahlen.
Allerdings wird der IV/TH die Vorgänge prüfen und ggf. von seinem Anfechtungsrecht Gebrauch machen.

Da ich ja kein Konto derzeit zur Verfügung habe erfolgen solche Zahlungen als Bareinzahlung auf das Konto des Betreffenden.
Wenn der IV dann keinen Beleg hat wird er sich mit der Anfechtung schwer tun oder nicht ?
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nsolventer

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Re: Girokonto leer!!
« Antwort #48 am: 06. Dezember 2009, 20:31:15 »

immer VOR der Ins.Eröffnung alle Konten leerräumen, selbst bis zum Anschlag des Dispos.

-> und dadurch die RSB gefährden und sich ggf. noch eine Anzeige einhandeln. Das ist freilich Sinn des Verfahrens. Nicht alles was geschrieben wird, sollte beachtungen finden.


Muss ich Feuerwald Recht geben. Die Insolvenz ist eine schwierige Prozedur mit zahlreichen Fallstricken. Natürlich kann man prinzipiell auch eine Insolvenz planen aber die meisten trifft es doch wohl mehr oder weniger plötzlich. Im Grund kann man mit dem Insolvenzantrag auch einfach 3 Monate warten, aber wovon soll man in der Zwischenzeit leben ? Und Nerven braucht man dann auch. Konten leer räumen ist schön wenn man überhaupt noch die Möglichkeit dazu hat. Bei den meisten Insolventen dürfte das Limit bis zum Anschlag ausgeschöpft sein.

Und wenn ich mir überlege wieviele meiner Schuldner angekündigt haben eine Anzeige zu erstatten wegen Eingehungsbetrug. Nicht immer kann man sowas nachweisen aber lustig ist so ein Damoklesschwert über einem auch nicht. Zum Einen wegen der RSB und zum Anderen braucht man nicht unbedingt noch ein Vorstrafenregister wenn die SCHUFA schon über lange Jahre ein schlechtes Bild zeigt.
 :mad2:
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Re: Girokonto leer!!
« Antwort #49 am: 06. Dezember 2009, 20:37:13 »

Leute, Leute, Leute -> immer VOR der Ins.Eröffnung alle Konten leerräumen, selbst bis zum Anschlag des Dispos. Dann nach der Eröffnung, ein Guthabenkonto bei der Sparkasse eröffnen und durch den TH freigeben.
Und immer VOR der ins.Eröffnung  Auto abmelden, dann KfZ-Versicherung + Steuer, Handy-Vertrag, Telefon, DSL, Internet etc. auf Mutti, Vati, Cousin, Bruder, Schwester, Nachbarn legen und zwar 3 Monate vor der Eröffnung...............

 :uneinsichtig:   :mad2:  :lollol:

Und dann wahrscheinlich noch auswandern und einen neuen Namen zulegen,nicht wahr?  :whistle:




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Hanspedda

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Re: Girokonto leer!!
« Antwort #50 am: 10. September 2011, 16:34:17 »

 :lollol:jawoll, und dann noch mit dem neuen Namen ein neues Konto online eröffnen, damit man nicht mehr in die Versuchung kommt ins Heimatland zurück zukehren. Ein Leben auf der Flucht, das ist es doch  :smoke:
« Letzte Änderung: 11. September 2011, 10:27:06 von Dauerstress »
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Nixmehrda

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Re: Girokonto leer!!
« Antwort #51 am: 11. September 2011, 08:47:45 »

Alle meine Konten waren schon Monate vor dem eigentlichen Insolvenzantrag am Limit. Das ergab sich einfach so. Es gab nur mal einen Tag wo ich aufhörte die Banken und Kartengesellschaften zu bedienen.

Aber was mich hier immer wundert.
Mein Handy-Vertrag und mein Telefon mit DSL (alles DTAG) hat während
des ganzen Verfahrens bis heute niemanden interessiert noch das es jemals gekündigt wurde noch da sich irgendetwas unternehmen musste. Es scheint da andere Erfahrungen zu geben?
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