Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: francis am 01. Juli 2009, 10:41:53
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Hi nochmal!
Ich befinde mich ja in der Vorbereitung meiner Privatinsolvenz und habe heute von der mich betreuenden Insolvenz-Kanzlei erfahren, dass die beiden Gläubigerbanken nicht bis zur gesetzten Frist auf den von meinem Anwalt unterbreiteten, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan geantwortet haben und eine Bank stattdessen aktuelle Einkommensnachweise (ALG) verlangt.
Meine Frage an Euch: Ist es bei Euren Insolvenzverfahren, bzw deren Vorbereitung auch zu verzögerten Antworten der Gläubiger gekommen und ist dies Eurer Ansicht nach ein Indiz, daß diese sich grundsätzlich querstellen und das Verfahren erschweren wollen?
VG,
Francis
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Was sagt denn die "Insolvenz-Kanzlei" dazu?
Nicht eingehaltenen Fristen gelten als Ablehnung. Einkommensnachweise sind nicht zwingend erforderlich.
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Die Kanzlei meinte, dass sie in der Regel schon eine klare Antwort auf ihre Schuldenbereinigungspläne erhalten. Deshalb war ich halt etwas irritiert und hab mir erlaubt, nach euren Erfahrungen zu fragen.
Sie meinte weiter, dass man jetzt noch einige Zeit auf Anwort warten werde und notfalls in dem PI-Antrag vermerken wird, dass keine Antwort gegeben worden war.
Francis
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In Ihrem Fall (2 GL) würde ich sogar eine Erinnerung senden und auf den Deal mit den Einkommensnachweisen eingehen.
Es wäre nämlich möglich, dass tatsächlich ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit Stundung/Ratenreduzierung/usw. möglich ist.
Das spart ihnen zumindest die Gerichtskosten und Schufaeinträge.
Haben Sie einen Zahlungsbetrag angeboten?
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Bei dem unsererseits unterbreiteten Angebot handelt es sich - angesichts meiner 900 € ALG - um einen "flexiblen Nullplan". Die Höhe meines ALG war im Schuldenbereinigungsplan genannt, umso mehr irritiert es mich, dass man diese anwaltlich versicherte Information hinterfragt.
Francis
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Aber ich vertrete nach wie vor, die o.g. Meinung.
GgF müßte um eine Minirate nachgebessert werden.