Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Tanja1807 am 18. Januar 2008, 10:28:45
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Ich habe schon gesucht, aber die Antwort auf diese Frage habe ich noch nicht gefunden: Wer meldet den Gläubigern bei Antrag auf Regel-Inso, das ein solches beantragt wird ? Mache ich das oder das Gericht? Beim Verbraucherinso wissen sie ja zumindest insoweit Bescheid, weil erst der außergerichtliche Einigungsversuch laufen muß.
Danke jetzt schon für die Antwort !! LG, Tanny
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:juchu:
Hallo Tanny!
Also,ich habe das im letzten jahr alles mir einer ganz tollen Anwältin in Angriff genommen.
Die erledigt alles.Sie schreibt also die Gläubiger an.Wenn dann alles aussergerichtlich gelaufen ist
(Einigung etc.)geht sie zum Gericht,reicht den Antrag dort ein,und wenn der genehmigt ist,bekomme ich Bescheid,und das Gericht stellt mir dann diesen Treuhänder zur Seite.
Der ist einfach dafür da,mal einen Blick auf Dein Konto zu werfen,und solltest man widererwarten doch noch zu Geld kommen,dann verteilt er das an die Gläubiger,was über der Pfändungsgrenze liegt.
Hoffe,das hat etwas geholfen
LG Maggy
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Hallo,
der Insolvenzverwalter (bzw. Im Verbraucherverfahren Treuhänder).
MfG
ThoFa
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" Wer meldet den Gläubigern bei Antrag auf Regel-Inso, das ein solches beantragt wird ? "
neben IV / TH gibt es auch noch die öffentliche Bekanntmachung, gefolgt von diversen Auskunfteien, die natürlich auch noch über das große Ereignis berichten können.
Gruss
Feuerwald
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Sollte ich die Gläubiger nicht zumindest anschreiben und darüber informieren, was ich vorhabe ?
LG,Tanny :neutral:
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das kann man nicht mit ja oder nein beantworten,
die Frage ist, wozu ?
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Dachte nur, zur Info für die Gläubiger, falls die Sache beim Gericht recht lange dauert ...? Aber wenn`s nicht sein muß, lass ich`s, spar ich mir viel Porto (für die Keksdose :whistle:)
Danke !
LG, Tanny