Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: skelink am 21. April 2011, 20:27:52

Titel: Gläubiger Forderung erhöhen nach eintrag in Tabelle
Beitrag von: skelink am 21. April 2011, 20:27:52
Hallo an alle,

folgendes Problem stehe kurz vor dem Ende meiner Verbraucherinsolvenz.

Laut Tabelle der Gläubiger hat ein Gläubiger weniger angemeldet als ich ihm schulde.

Kann er diese Forderung jederzeit bis ende der Insolvenz erhöhen bzw nachmelden.

Ich bekomme von meiner Firma eine Abfindung dadurch bin ich in der Lage alle bis jetzt angemeldeten Forderungen zu begleichen.

Der Gläubiger hat nicht selbst angemeldt sondern über seinen Anwalt, möglich das er Kosten sparen wollte und deshalb nicht die gesamtsumme angemeldet hat.

Danke im Vorraus.
Titel: Re: Gläubiger Forderung erhöhen nach eintrag in Tabelle
Beitrag von: horst69 am 22. April 2011, 12:06:51
Hallo !

Meiner Meinung nach kann der Gläubiger nicht über die gesamten 6 Jahre seine Forderungen an-oder nachmelden.
Dafür gibt es ja das Insolvenzverfahren, indem alle Gläubiger angeschrieben werden!?
Titel: Re: Gläubiger Forderung erhöhen nach eintrag in Tabelle
Beitrag von: Fallera am 22. April 2011, 17:15:16
"Forderungen sind zwar innerhalb einer Frist anzumelden, diese ist jedoch keine Ausschlussfrist. Grundsätzlich können Forderungen bis zum Ende des Schlusstermins angemeldet werden. Geschieht dies nach dem Prüfungstermin, wird oft eine gesonderte Gebühr für einen neuen Prüfungstermin berechnet.

Allerdings wird in der Regel keine Aufnahme in das Verteilungsverzeichnis erfolgen, die Forderung wird jedoch geprüft und dadurch die Verjährung gehemmt."
Titel: Re: Gläubiger Forderung erhöhen nach eintrag in Tabelle
Beitrag von: paps am 22. April 2011, 18:08:35
Das weniger, als z.B. im letzten Schreiben an den Schuldner, angemeldet wird, leigt meist daran, dass z.B. Inkassokosten durch den IV/TH widersprochen wird.
Um dieses Prozedere zu umgehen, werden meist nur die Forderung, Zinsen und anerkennbare Kosten angemeldet.
Titel: Re: Gläubiger Forderung erhöhen nach eintrag in Tabelle
Beitrag von: skelink am 23. April 2011, 09:36:22
Bei mir ist der Fall so das ein privater Gläubiger über seinen Anwalt 9000,00 € weniger angemeldet hat, ich denke das es mit den Anwaltskosten zu tun hat. Ich schulde Ihm 12000 für ein Darlehen und 3000 hat er nur angemeldet in der Tabelle steht Kredit 3000 Gesamtforderung 3457.

Mein Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, befinde mich nach über 5 jahren noch nicht in der Wohlverhaltensperiode. Bekomme Abfindung von Arbeitgeber, kann damit die Schulden die in der Tabelle angemeldet sind komplett bezahlen.

Ich finde ein Insoverfahren ist doch kein spiel wo man erstmal kostengünstig Anmeldet und dann wenn der Schuldner zu Geld gekommen ist erhöht man die Forderung.

Für weitere Infos wäre ich sehr dankbar.
Titel: Re: Gläubiger Forderung erhöhen nach eintrag in Tabelle
Beitrag von: Insokalle am 23. April 2011, 10:14:34
Nun, die meisten Gläubiger melden schon ihren Gesamtbetrag an. So hoch sind die Kosten eines Anwalts dafür auch wieder nicht. Es ist jetzt müßig darüber zu spekulieren, warum dies einer nicht gemacht hat. Bis zur Verfahrensaufhebung kann nachgemeldet werden. Bei einer nachträglichen Prüfung fallen dann aber Gebühren für den Gläubiger an. Wer nicht sofort alles anmeldet, erzielt also ein Eigentor. Aber er bekommt vielleicht eine höhere Quote.
Ungewöhnlich ist, dass Ihr Verfahren noch läuft. Vielleicht gab/gibt es irgendwo Probleme?

Wenn es den Anschein hat, dass die bisher angemeldeten Forderungen voll bezahlt werden können, so ist dies oft kritisch zu betrachten. Denn zunächst sind die Verfahrenskosten zu bezahlen. Erst dann kommen die Gläubiger. Und das Gericht kommt gelegentlich auf die Idee, die Gläubiger um die Anmeldung der nachrangigen Forderungen (z.B. weitere Zinsen, Kosten usw.) zu bitten. Die durften idR bisher nicht angemeldet werden. Und dann kann es wieder ganz anders aussehen.