Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: norman69 am 04. Dezember 2011, 19:36:54

Titel: Gläubiger gibt falschen Betrag an
Beitrag von: norman69 am 04. Dezember 2011, 19:36:54
Hallo Miteinander,

der Eröffnungsantrag bezüglich meiner Privatinsolvenz liegt mir zur Unterschrift vor.
Allerdings hat ein Gläubiger im Forderungsverzeichnis den gesamten ursprünglichen Anfangsbetrag angemeldet und die jahrelangen Raten-Rückzahlungen nicht berücksichtigt.
Meine Schuldenberatung sagte, die Forderung wird dort erst einmal so aufgenommen wie vom Gläubiger schriftlich mitgeteilt. Um die Richtigstellung wird sich dann der gerichtlich bestellte Treuhänder kümmern, ihm gegenüber ist der Gläubiger zur richtigen Angabe der Forderung gesetzlich verpflichtet.
Selbstverständlich habe ich lückenlose Belege (Kontoauszüge+gesonderte Buchungsbestätigungen) über die geleisteten Rückzahlungen.

Meine konkrete Frage: Vom Ablauf alles so in Ordnung?  Tips was ich noch berücksichtigen sollte?
Vielen Dank für die Antworten im vorraus.

Schöne Grüße
Norman