Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: norman69 am 29. März 2012, 08:20:49

Titel: Gläubiger in der Insolvenztabelle
Beitrag von: norman69 am 29. März 2012, 08:20:49
Guten Morgen,

in meinem eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren wurde mir nun, nach dem Prüfungstermin, die Insolvenztabelle zugesendet.

Allerdings haben sich nicht alle Gläubiger die ich in der Anlage "Gläubiger- und Forderungsverzeichnis" des eingereichten Eröffnungsantrages angegeben habe in die Insolvenztabelle eintragen lassen.

Muss ich diesbezüglich noch etwas berücksichtigen?

Schöne Grüße

Norman
Titel: Re: Gläubiger in der Insolvenztabelle
Beitrag von: Der_Alte am 29. März 2012, 08:35:04
Nein, für Sie hat das grundsätzlich keine Bedeutung. Es kommt immer wieder vor, dass Gläubiger keine oder nur einzelne Forderungen anmelden. Von der später erteilten Restschuldbefreiung sind aber auch solche Forderungen erfasst, die nicht zur Tabelle angemeldet worden sind.