Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rubenspower am 11. Dezember 2007, 19:02:51

Titel: Gläubiger meldet sich nach 5 Jahren
Beitrag von: rubenspower am 11. Dezember 2007, 19:02:51
Ich befinde mich im eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren, im Moment läuft schon die 3. Woche die Prüfung im schriftlichen Verfahren.

Heute war dann im Briefkasten Post von einem Gläubiger aus dem Jahr 2002, er hat die Forderung Ende/Anfang 2002/2003 tituliert und seitdem kam keine Post mehr. In der Schufa usw. stand auch nichts. Jetzt kommt mein Problem ich habe diesen Gläubiger vergessen anzugeben.

Ich habe ihn heute unverzüglich mit einem Anschreiben incl. Erklärung beim TH nachgemeldet.

Kann mir jetzt die RSB versagt werden?
Titel: Re: Gläubiger meldet sich nach 5 Jahren
Beitrag von: paps am 11. Dezember 2007, 20:37:42
Ist nicht eindeutig zu beantworten-

Sollte die Forderung nicht all zu hoch sein...wobei es sollten dann schon wesentlich mehr Gläubiger mit titulierten Forderungen vorliegen, um diesen einen vergessen zu können.

Aber dazu müsste  ein Gläubiger erst  mal einen Versagungsantrag stellen, zu dem Sie zu hören sind.
Titel: Re: Gläubiger meldet sich nach 5 Jahren
Beitrag von: rubenspower am 11. Dezember 2007, 20:44:13
Na ja es sind incl. Zinsen usw. fast 500 €. Dann heißt es hoffen, dass alles gut geht. Vielleicht meldet er ja seine Forderung nicht dem TH zur Tabelle.

Ich habe auf jeden Fall erst mal nachgemeldet.
Titel: Re: Gläubiger meldet sich nach 5 Jahren
Beitrag von: rubenspower am 12. Dezember 2007, 09:31:48
Geht jetzt das Ganze von vorne los?
Frist bis wann der Gläubiger die Forderung anmelden kann;
dann Frist zum Widerspruch und die Prüfung mit allen Beteiligten?
Oder wird dieser Gläubiger alleine behandelt und wird erst im Schlußtermin geprüft?
Titel: Re: Gläubiger meldet sich nach 5 Jahren
Beitrag von: dobberstein am 12. Dezember 2007, 10:16:57
Die nachträgliche Forderung wird in einem besonderen Prüfungstermin bzw. im schriftlichen Verfahren geprüft. d.h. Alles im Leben braucht seine Zeit. Die zusätzlichen Gerichtskosten EUR 15,00 sind vom Gläubiger zu tragen.
Titel: Re: Gläubiger meldet sich nach 5 Jahren
Beitrag von: rubenspower am 12. Dezember 2007, 11:33:25
Also wieder mit allen Beteiligten? Alle Gläubiger, TH, und ich?
Titel: Re: Gläubiger meldet sich nach 5 Jahren
Beitrag von: dobberstein am 12. Dezember 2007, 15:45:06
´Schriftliches Verfahren: Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes niedergelegt.
Ein schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zu einem best. Termin bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

´Besonderer Prüfungstermin: wie 1. Prüfungstermin