"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Gläubiger meldet sich nach Jahren  (Gelesen 1912 mal)

hovi1605

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Gläubiger meldet sich nach Jahren
« am: 21. Dezember 2010, 19:09:02 »

Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe 2005 Privatinsolvenz beantrag und durchbekommen. Läuft auch alles reibungslos bisher. Anfang 2006 bin ich in eine preiswerte Wohnung umgezogen, weil ich meine alte Wohnung nicht mehr halten konnte. Ende 2006 hat sich dann der alte Vermieter gemeldet und wollte eine Nachzahlung von knapp 1000 Euro haben. Die konnte ich nicht bezahlen und habe EV abgegeben. Jetzt meldet sich eine Gerichtsvollzieherin und klagt diese 1000 € wieder ein. Ich habe ihr gesagt, dass ich Privatinsolvenz habe und sie sich mit meinem Treuhänder in Verbindung setzen soll, aber sie sagt, dass das neue Schulden seien, da sie nach der Eröffnung 2005 entstanden sind. Was soll ich jetzt machen?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Gläubiger meldet sich nach Jahren
« Antwort #1 am: 21. Dezember 2010, 20:35:06 »

Neuschulden unterliegen nicht der RSB und haben mit dem laufenden insolvenzverfahren nichts zu tun! Die Schulden müssen beglichen werden und können vom gläubiger auch vollstreckt werden! Sofern die tatsächlich nach Eröffnung entstanden sind!
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz