Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: jspj77 am 13. Mai 2010, 00:31:27

Titel: Gläubiger nachmelden?
Beitrag von: jspj77 am 13. Mai 2010, 00:31:27
Hallo....
...bin etwas verunsichert und ängstlich, meine Insolvenz wurde am 30.4.2010 eröffnet. Hab aber noch drei Forderungen hier liegen die ich vorher noch begleichen wollte, was nicht funktioniert hat. Jetzt hab ich Panik das beim ersten Termin dem IV zu nachzumelden.
Wie wird er reagieren?
Was erwaretet mich noch, muß Lebenslauf, Mietvertrag und Kontoauszüge mitbringen.

noch liebe Grüße
Titel: Re: Gläubiger nachmelden?
Beitrag von: malud am 13. Mai 2010, 09:14:00
Es kommt darauf an, dass die im Insolvenzantrag gemachten Angaben vollständig sind (§§ 290 Abs. 1 Nr. 6, 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO). Zu empfehlen ist, dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht mitzuteilen, dass es noch weitere Gläubiger gibt. Dann können diese Gläubiger ihre Forderungen sogar noch vor Ablauf der Anmeldefrist beim Treuhänder zur Insolvenztabelle anmelden. Für Panik sehe ich keinen Grund.