Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Maxi am 01. Februar 2013, 15:33:36

Titel: Gläubiger schickt GV
Beitrag von: Maxi am 01. Februar 2013, 15:33:36
An Alle erst mal ein liebes Hallo,

ich schreibe heut das erste Mal und hoffe es kann mir jemand helfen.

Ich bin seit 30.1.13 endlich fertig mit der WVP. Vor ca. 7 Wochen erschien bei mir der GV wegen einer Pfändung, welche in der InSo mit enthalten war. Der GV wusste als er mich sah zum Glück gleich bescheid und hat dem Gläubiger einen saftigen Brief diesbezüglich geschrieben.
Nun meine Frage. Wie soll ich mich verhalten, wenn ein ehemaliger Gläubiger trotz der Restschuldbefreiung versucht seine Forderung einzutreiben?
Mit lieben Grüssen
Bettina
Titel: Re: Gläubiger schickt GV
Beitrag von: Der_Alte am 01. Februar 2013, 15:43:05
Die Forderung des Gläubigers ist nicht erloschen, so dass er nach wie vor einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen kann. Sie selbst können sich gegen die Vollstreckung wehren, indem Sie sich auf die erteilte RSB berufen. Entweder, indem Sie einen freundlichen GV haben, der den Vollstreckungsauftrag wieder zurückgibt oder durch eine Vollstreckungsabwehrklage.
Titel: Re: Gläubiger schickt GV
Beitrag von: Maxi am 01. Februar 2013, 16:47:59
Danke für die schnelle Antwort!

Meine GV ist tatsächlich sehr nett und hat die Forderung abgelehnt. Ich versteh nur eins nicht, es heisst doch man ist schuldenfrei nach der WVP bzw. der Restschuldbefreiung.
Bedeutet Ihre Antwort nun, dass alle Gläubiger weiterhin ihre Forderung geltend machen können?
Liebe Grüsse
Bettina
Titel: Re: Gläubiger schickt GV
Beitrag von: Der_Alte am 01. Februar 2013, 19:05:15
Die Schulden werden einem mit der RSB nicht erlassen, sondern die Gläubiger können sie nicht mehr eintreiben.

Nach dem Motto - Versuch macht klug - probieren manchmal Gläubiger auch nach erteilter RSB noch Forderungen einzutreiben. Und es gibt manch Unwissenden, der tatsächlich darauf hereinfällt und bezahlt. Glück für den Gläubiger.
Das kann aber für den Gläubiger auch nach hinten losgehen, denn der restschuldbefreite Schuldner kann sich mittels Vollstreckungsabwehrklage wehren, dann wird der Versuch für den Gläubiger teuer, weil er die Kosten des verlorenen Prozesses zahlen muss.

Also: trotz RSB sind die Schulden noch da, nur kann sie der Gläubiger nicht mehr mit Zwang eintreiben. Versucht er es doch, muss sich der Schuldner wehren.
Titel: Re: Gläubiger schickt GV
Beitrag von: paps am 01. Februar 2013, 22:13:52
Gut erklärt.

Der Begriff Rest-Schuld-Befreiung wird im allgemeinen Sprachgebrauch meist falsch verstanden. Nämlich als Schuldenerlass

Aber:
Rest           = ist klar, oder?  Rest von der Schuld
Schuld(en) = ist dass was bei Eröffnung festgestellt wurde
Befreiung   = Freistellung von der Zahlung der Rest-Schulden


Wären nämlich keine Schulden mehr vorhanden, bräuchte man keine RSB mehr.
Oder es müsste Rest-Schuld-Erlass heissen.
Titel: Re: Gläubiger schickt GV
Beitrag von: Maxi am 02. Februar 2013, 07:13:40
Also das ist ja ein Service :respekt:!

So schnelle und hilfreiche Antworten. Vielen Dank!

Liebe Grüsse und ein schönes Wochenende
Bettina