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Autor Thema: Gläubiger vergessen :-( Was geschickt mit Sparkonto vom Sohn ?  (Gelesen 2393 mal)

Schnuffel_iz

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Hallo erstmal :-)

Toll das es Euch gibt,so konnte ich schon vieles nachlesen ohne Euch gleich mit 1000 fragen zu Bombadieren :-P

Aber die ein oder andere habe ich doch noch.

Mein Sohn hat ein Sparkonto, bei dem ich natürlich Unterschreiben mußte,da er noch Minderjährig ist. Wie sieht es aus,geht der TH da auch ran ? Wer und was darf da ohne Probleme einzahlen?

Das Sparkonto war Ursprünglich dazu gedacht, das er dort sein Taschengeld spart oder das was er von Oma bekommt um sich wünsche zu erfüllen,bei denen Mama nicht einsieht diese zu kaufen,denn er soll ja selbst lernen mit SEINEM Geld um zu gehen und lernen das alles Geld kostet... IHM soll ja nicht das passieren , was mir passiert / passiert ist

Dann is da noch : Am 18.08 wurde meine Insolvenz eröffnet....da steh natürlich das übliche drinne : 

Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Die Forderungen sind bei dem Treuhänder bis 30.09.2009 unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungsstichtag auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Itzehoe niedergelegt sein. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO) ist der 30.10.2009.

Soweit so gut....

Was nun aber,wenn mir JETZT einfällt,das es da noch einen Gläubiger mit knapp 500 Euro gibt?  Kann ich den schnell noch rein geben ? Wenn ich das nicht kann,ist die Insolvenz hinüber ?   Der Gläubiger hat sich jetzt knapp 2 Jahre nicht gemeldet und ich habe den total vergessen :-(


Ach so und noch was. Mein Konto is ja zu bis der TH das frei gibt. Da geht Montag aber nun das Hartz 4 rauf. Bekomm ich das Hartz 4 trotzdem oder auch erst wenn der TH das Konto frei gibt?  Weil normal wollte ich das Konto auch gleich Kündigen,da ich die Bank wechseln wollte...das Konto kann man erst immer Monatsende Kündigen..aber bevor ich das Hartz 4 nicht runter geholt habe schon schlecht mit zu machen  :-(

Danke Euch jetzt schonmal fürs lesen  & Antworten :-)
« Letzte Änderung: 29. August 2009, 23:30:40 von Schnuffel_iz »
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paps

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Re: Gläubiger vergessen :-( Was geschickt mit Sparkonto vom Sohn ?
« Antwort #1 am: 29. August 2009, 23:36:24 »

Na da haben wir ja Glück das gerade jemand online ist.  :wink:

Zum Kindersparkonto.
Läuft es auf den Namen des Kindes, ist das o.k.
Offensichtlich sollten Sie im Verfahren nichts einzahlen.
Möglch wäre, dass sich das Vormundschaftsgericht meldet und das vermögen des Kindes wissen möchte.
Dann sollten Sie dieses Sparbuch unbedingt angeben.
Es ist dann sicher vor dem Zugriff durch den TH.

Zum vergessenen GL:
Sie können nachmelden, am besten an den Th und ans Gericht.
Allerdings sollten Sie eine gute Begründung haben, warum er vergessen wurde.


Ist denn das Konto schon gesperrt?
Wenn ja bekommen Sie es auch mit dem H-IV-Bescheid durch den Th freigeschaltet. Es muß nicht erst Ged drauf gehen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Schnuffel_iz

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Re: Gläubiger vergessen :-( Was geschickt mit Sparkonto vom Sohn ?
« Antwort #2 am: 29. August 2009, 23:38:48 »

Ja es ist schon gesperrt ( seit Freitag)  und Montag ist es ja drauf :-( aber bis dahin ist es ja nicht wieder frei :(

Also also Kontoinhaber steht da der Name meines Sohnes..nur ich mußte Unterschreiben,da er ja noch minderjährig ist...hmmmm
« Letzte Änderung: 30. August 2009, 00:02:20 von Schnuffel_iz »
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paps

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Re: Gläubiger vergessen :-( Was geschickt mit Sparkonto vom Sohn ?
« Antwort #3 am: 29. August 2009, 23:46:02 »

Dann setzen Sie sich Montag mit dem Büro des Th in Verbindung.

Wenn das Sparkonto auf den namen des Sohnens läuft und Sie als Erziehungsberechtigte unterschrieben haben, ist alles i.O.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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