Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: keinplan am 28. Juni 2009, 13:27:55

Titel: Gläubiger vergessen
Beitrag von: keinplan am 28. Juni 2009, 13:27:55
Erst einmal hallo an alle und kompliment für dieses forum.

Ich weiß, der betreff ist hier schon einige male gefallen aber ich möcht trotzdem gern meine spezielle
frage stellen und hoffe auf hilfreiche antworten.

Facts. Verfahrenseröffnung privatinsolvenz oktober 05,  ankündigung rsb. september 08,  aufhebung des insolvenzverfahren november 08.

So und nun zu meinem problem. Bei durchsicht meiner akten vielen mir zwei schreiben in die finger wo ich von einem anwalt angeschrieben
wurde der die titulierte forderung seiner mandantin eintreiben wollte. Diese sind aus mai und juli 05.
Irgendwie hab ich es damals geschafft diese schreiben so gut weg zu heften das sie mir komplett entfallen sind.
Trennung von der lebensgefährtin, job wechsel und der ganze ärger mit der inso.
Wie blöd ich bin weiß ich selber!!! In der summer macht diese forderung etwa 3 % der gemeldeten forderungen aus.
Bis jetzt habe ich von diesem gläubiger nichts mehr gehört.
Meine gemeldeten schulden sind nach meiner rechnung inc. gerichtskosten in ca. 15 monaten ausgeglichen.

Wie verhalte ich mich jetzt am klügsten??

Gruß an alle von einem mit keinplan mehr
Titel: Re: Gläubiger vergessen
Beitrag von: Feuerwald am 28. Juni 2009, 14:37:11
Bis jetzt habe ich von diesem gläubiger nichts mehr gehört.

- schlafende Hunde soll man nicht wecken.

Meine gemeldeten schulden sind nach meiner rechnung inc. gerichtskosten in ca. 15 monaten ausgeglichen.

- Ok, wenn alle Insolvenzforderungen gem. Tabelle nebst Verfahrens- und TH-Gebühren bereinigt sind,  können Sie einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB prüfen.


Wie verhalte ich mich jetzt am klügsten??

- hm, nichts tun? Auch diese "vergessene" Forderung, die nicht in der Insolvenztabelle eingetragen ist,  wird von der RSB erfasst.


Titel: Re: Gläubiger vergessen
Beitrag von: keinplan am 28. Juni 2009, 15:21:39
Vieln dank für die antwort feuerwald.

Ich hatte dies auch schon so in erwägung gezogen.
Das bereitet mir allerdings dann noch ne lange zeit schlaflose nächte.

Was tun wenn der hund plötzlich an schlafstörungen leidet und anfängt zu bellen. Kann ja sein das sie wieder ne ev. von mir haben
wollen und dann erfahren das ich in der wvp bin. Damit sehe ich dann meine rsb gegen null laufen.

Ich weiß wohl das diese schulden auch in die rsb fallen. Ich find nur nirgends schlüssige auskunft darüber ob dieser gläubiger nachträglich einen versagungs antrag
stellen darf. Ich lese zwar überall das am verfahren nicht beteiligte nichts machen können, demgegenüber steht aber das ich meine mitwirkungspflicht wohl verletzt habe
und dann sehr wohl noch die rsb versaggt werden kann.
Oder bring ich da was durcheinander...??
Titel: Re: Gläubiger vergessen
Beitrag von: Feuerwald am 28. Juni 2009, 17:19:36
und dann sehr wohl noch die rsb versaggt werden kann.

-> die Versagung der RSB ist nach Aufhebung des Insolvenzverfahren nur wegen einem Verstoß gegen die sog. Obliegenheiten in der WVP möglich (§ 295 InsO).
http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html


-> Die Zwangsvollstreckung ist für alle Insolvenzgläubiger, also auch die diejenigen, die ihre Forderungen (aus welchen gründen auch immer) nicht zur Insolvenztabelle anmeldet haben, untersagt (§ 294 InsO)
http://dejure.org/gesetze/InsO/294.html

Die Versagung der RSB kann nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht erfolgen, weil ein
Insolvenzgläubiger "vergessen" wurde.





Titel: Re: Gläubiger vergessen
Beitrag von: keinplan am 28. Juni 2009, 17:30:17
Vielen dank feuerwald, sie beruhigen mich ein wenig.
Obgleich ein ungutes gefühl bleibt. Muß mich wohl erst mal dran gewöhnen das mir während der wvp. keiner mehr was kann
sofern ich meine obligenheiten nicht verletzte.
Titel: Re: Gläubiger vergessen
Beitrag von: Florentino_Perez am 30. Juni 2009, 19:36:07
Vielen dank feuerwald, sie beruhigen mich ein wenig.
Obgleich ein ungutes gefühl bleibt. Muß mich wohl erst mal dran gewöhnen das mir während der wvp. keiner mehr was kann
sofern ich meine obligenheiten nicht verletzte.

schlafende Hunde sollte man nicht wecken:

Auto gehabt, Umweltplakette vergessen, Polizei erstattet anzeige, Anschreiben, ich gebe alles zu. Nach 12 Wochen ruf ich an und frage wann der Bußgeldbescheid kommt. Antwort: wir haben eine Anfrage bei der Gemeinde laufen, wie Ihr Geburtsort lautet. Ich Volldepp sage das auch auch noch am Telefon. Jetzt muß ich 63 € bezahlen, kann aber einen Antrag auf Ratenzahlung stellen.