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Autor Thema: Gläubigerbevorteilung?  (Gelesen 2057 mal)

Eulenmaedchen

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Gläubigerbevorteilung?
« am: 26. Februar 2013, 12:54:07 »

Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Gläubigerbevorteilung, bzw. ob dies überhaupt eine wäre.
Ich hatte zu dem Fall schon mal eine Frage gestellt, aber wahrscheinlich ist er so kompliziert, dass mir nicht geholfen werden kann. Aber auf diese Frage hier kennt vielleicht jemand die Antwort.

Mein Mann und seine Ex haben damals einen Kredit aufgenommen und ihre Eltern haben mit ihrem Haus gebürgt. Nach der Trennung wurde festgehalten, dass mein Mann den Kredit alleine abbezahlt und die Eltern zu gegebener Zeit aus der Grundschuld entlässt. Dies war aber nie möglich seitens des Gläubigers.
Nun werden die Eltern natürlich vom Gläubiger belangt. Sie haben angeboten, dass der Gläubiger aus unserer Schuldenbereinigung und drohender PI entlassen wird, sie die monatliche Rate tragen und wir dafür eine monatliche geringere Rate an sie zahlen.
Aber ist das schon eine Gläubigerbevorteilung, die uns später zu Lasten gelegt werden kann wenn es zur PI kommen sollte? Oder kann das problemlos gemacht werden, weil die Ex ja Mitkreditnehmerin ist?
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InsOmania

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Re: Gläubigerbevorteilung?
« Antwort #1 am: 28. Februar 2013, 14:49:01 »

Der Sachverhalt ist sehr verwirrend und mit Verlaub gesagt, wohl unvollständig dargestellt. Soweit ich das richtig verstehe, ist Ihr Mann als auch dessen "Ex" Kreditnehmerin und die Eltern der "Ex" Bürgen. Nach der Trennung ist vereinbart worden, dass er Mann die Raten weiter zahlt. Dies konnte er nicht, weswegen sich die Bank nunmehr wieder an die Ex wenden würde. Da Sie ausführen, dass die Bank nunmehr die Eltern aus der Bürgschaft heraus in Anspruch nehmen gehe ich davon aus, dass auch die Ex nicht zahlungsfähig war.

Bis hierhin gibt es aber noch immer die Grundkonstellation, dass sowohl ihr Mann als auch dessen Ex weiter die vollhaftenden Darlehensnehmer sind.

Die Eltern der Ex, so verstehe ich es zumindest, bieten nunmehr an, den Kredit zu übernehmen (wohl um die Immobilie zu retten). Hier stellt sich die Frage, welche Vereinbarungen sind jetzt diesbezüglich mit der Bank getroffen worden? Ist ihr Mann aus der Mithaft entlassen worden? Wenn dem so wäre, bräuchte er ja auch keine Zahlungen an die Eltern der Ex leisten. Ich gehe also davon aus, dass hier nur eine interne Absprache getroffen wurde zwischen ihrem Mann und den Eltern der Ex wonach diese die Raten zahlen und ihr Mann, wenn auch in kleineren Raten, diese Zahlungen an die Eltern der Ex leistet. Man bedenke hier, dass sich noch immer nichts an der Tatsache geändert hat, dass der Ehemann als auch dessen Ex weiter Kreditnehmer wären. Was intern zwischen dem Ehemann und den Eltern der Ex für eine Vereinbarung getroffen worden ist, kommt einem Darlehen der Eltern gleich. Die Eltern sind demzufolge auch Gläubiger ihres Mannes. Wohl gemerkt, soweit ich das alles richtig verstanden habe. Im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens dürfte Ihr Mann keine Zahlungen an Gläubiger mehr leisten. Die Eltern könnten, soweit es tatsächlich eine entsprechende Zahlungsvereinbarung ("Darlehen") gibt, ihre Foderungen nur zur Insolvenztabelle anmelden. 
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Beste Grüße
 

Eulenmaedchen

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Re: Gläubigerbevorteilung?
« Antwort #2 am: 28. Februar 2013, 23:32:36 »

Vielen Dank für die Antwort. Ich versuche mal, es etwas einfacher zu erklären - tut mir leid, weiß selber, wie verwirrend das alles ist.
Die Ex könnte wohl auch zahlen, aber die Eltern haben sich halt angeboten. Und im Prinzip ist es ja egal, ob wir dann an die Ex oder ihre Eltern zahlen. Die Regelung ist noch nicht getroffen, ist im Moment "in Verhandlung". Bevor wir da zusagen und es dann heißt, das ist eien Gläubigerbevorteilung, wollte ich mich erst mal erkundigen.
Mein Mann und die Ex stehen beide halt noch im Kreditvertrag, keiner von beiden ist daraus entlassen. Im Prinzip wäre es also ok, wenn die Ex den Gläubiger nun einfach weiterbezahlt, oder? Mal außen vor, ob wir dann was an die Ex zahlen oder nicht. Oder muss mein Mann in dem Fall offiziell aus dem Kreditvertrag entlassen werden, damit es da keine Probleme gibt?
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InsOmania

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Re: Gläubigerbevorteilung?
« Antwort #3 am: 01. März 2013, 08:46:59 »

Beide, sowohl ihr Mann, als auch dessen Ex, haften für die Kreditverbindlichkeiten gesamtschuldnerisch. Wenn ihr Mann keine Zahlungen leisten kann, tritt dir Bank automatisch an den zweiten Darlehensnehmer heran, also die Ex. Kann auch diese nicht zahlen, werden die Bürgen in Anspruch genommen. Wir ein Insolvenzverfahren über das Vermögen ihres Mannes eröffnet, darf er weder Zahlungen an die Bank leisten, noch Ratenzahlungen an die Ex leisten. Die Ex hat, sofern kein Vertrag geschlossen, überhaut gar keinen gesetzlichen Zahlungsanspruch. Den hätte Sie, wenn z.B. ein Darlehensvertrag geschlossen wird, wonach Ihr Mann regelmäßig Raten an die Ex zu zahlen hätte. Dieses Darlehen wiederum würde im eröffneten Verfahren auch nur eine Tabellenforderung darstellen und dürfte nicht bedient werden.

Wenn die Ex bzw. deren Eltern nunmehr vermeiden wollen, dass die Bank sich aus der Bürgschaft heraus bedient, dann müsste die Ex halt in den sauren Apfel beißen und ihren Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachkommen. Solagne die Bank ihre Raten bekommt, von wem auch immer, wird diese auch nicht die Bürgschaft in Anspruch nehmen. 
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Beste Grüße
 
 

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