Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: marysue am 08. April 2010, 23:18:27

Titel: gläubigerliste bekommen/einen betrag bezahlt
Beitrag von: marysue am 08. April 2010, 23:18:27
hallo uns schönen abend an alle...

mal wieder ne frage von mir

ich habe heute eine liste der angemeldeten glaübiger bekommen..und da ist eine forderung von der stadtkasse/hundesteuer mit dabei...
diesen betrag habe ich aber am 23.03.2010 bezahlt,fällig war er am 01.02.2010 gewesen..mein verfahren wurde am 19.01.2010 eröffnet..
war das ein fehler gewesen das zu bezahlen?dachte nicht das das in die insolvenz fallen würde...kann das irgendwelche folgen haben?und was sag ich meiner th?

lg
Titel: Re: gläubigerliste bekommen/einen betrag bezahlt
Beitrag von: doktor mabuse am 09. April 2010, 09:02:46
Hallo marysue,

spontan, und nach meinem bisherigen Wissensstand würde ich sagen, daß damit ein Gläubiger (das Finanzamt) begünstigt wurde, da ja die Forderung mit auf der Gläubigerliste war.
Aber, warum haben Sie bezahlt, war es ein Versehen? Kann mir vorstellen, daß Manche vielleicht weiche Knie bekommen wenn Forderungen von Behörden, GEZ, etc angemahnt werden. Aber auch hier gilt, - bitte in die Liste einreihen, da gibt es keine Bevorzugung.
Aber, angemahnt wurde ja bei Ihnen nicht.
Da eine Rückbuchung sicher nicht mehr möglich ist, würde ich schnellstens diese Sache meinem TH mitteilen, wobei die Ausrede schwierig sein wird. Vielleicht hilft es reumütig zu erklären ,daß man nicht wußte, das daß Finanzamt nicht bevorzugt werden durfte...
Vielleicht hat Jemand ja noch eine andere Idee...

Gruß
Doktor Mabuse
Titel: Re: gläubigerliste bekommen/einen betrag bezahlt
Beitrag von: marysue am 09. April 2010, 09:59:10
hallo doktor mabuse...

das war kein gläubiger von mir..denke mal er hat das mit der insolvenz im internet gelesen und den betrag zur liste gefügt..
bezahlt habe ich es weil ich nicht dachte das ich es nicht bezahlen muss...das ist wie mit den versicherungen die muß ich ja auch weiterhin bezahlen..
der betrag war 35,00 euro hundesteuer von der stadt-nicht finanzamt...
habe jetzt die liste meiner th zurückgeschickt mit dem vermerk..-betrag wurde bezahlt-kein gläubiger-

hoffe nun das das keine folgen für mich haben wird

lg
Titel: Re: gläubigerliste bekommen/einen betrag bezahlt
Beitrag von: makro am 09. April 2010, 10:19:29
wie wird denn Hundesteuer berechnet? Im voraus oder nachträglich?

Wenn im voraus bezahlt wird und er Betrag am 1.2.2010 fällig war, dann ist es keine Insolvenzforderung! Somit war und ist die Zahlung ok.
Melden kann jeder eine Forderung!
Titel: Re: gläubigerliste bekommen/einen betrag bezahlt
Beitrag von: Feuerwald am 09. April 2010, 11:07:30
ich würde hier gar nichts machen ....