"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Gläubigerliste / Familienmitglieder  (Gelesen 1839 mal)

exkaufmann

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Gläubigerliste / Familienmitglieder
« am: 02. Dezember 2009, 16:48:10 »

Hallo an alle Forumuser,

ich fülle gerade meinen IV-Antrag aus und würde gerne wissen, ob ich meine Mutter als Gläubiger eintragen kann / darf / soll.

Meine Mutter hat für mich über die Jahre hinweg insegesamt ca. 35000 € bezahlt bzw. hat sie mir das Geld geliehen. Im Gegensatz zu anderen Gläubigern hat meine Mutter verständlicher Weise nie ein gerichtliches Mahnverfahren durchgeführt.

Kann ich die Schulden bei meiner Mutter also mit in die Insolvenzmasse aufnehmen, damit sie vom TH anteilig Geld zurück erhält?
Wenn ja, gibt es irgendwelche Regeln, die ich beachten muss oder Nachweise, die meine Mutter auf Anfrage hin vorlegen muss?
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Gläubigerliste / Familienmitglieder
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2009, 17:08:24 »

Deine Mutter kannst  Du m.E. mit in die Inso nehmen...der Th schreibt sie dann an und sie muss dann Ihre Forderung anmelden....

« Letzte Änderung: 02. Dezember 2009, 17:10:07 von rookie »
Gespeichert
 

exkaufmann

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Gläubigerliste / Familienmitglieder
« Antwort #2 am: 02. Dezember 2009, 17:15:13 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.  :thumbup:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz