Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: exkaufmann am 02. Dezember 2009, 16:48:10

Titel: Gläubigerliste / Familienmitglieder
Beitrag von: exkaufmann am 02. Dezember 2009, 16:48:10
Hallo an alle Forumuser,

ich fülle gerade meinen IV-Antrag aus und würde gerne wissen, ob ich meine Mutter als Gläubiger eintragen kann / darf / soll.

Meine Mutter hat für mich über die Jahre hinweg insegesamt ca. 35000 € bezahlt bzw. hat sie mir das Geld geliehen. Im Gegensatz zu anderen Gläubigern hat meine Mutter verständlicher Weise nie ein gerichtliches Mahnverfahren durchgeführt.

Kann ich die Schulden bei meiner Mutter also mit in die Insolvenzmasse aufnehmen, damit sie vom TH anteilig Geld zurück erhält?
Wenn ja, gibt es irgendwelche Regeln, die ich beachten muss oder Nachweise, die meine Mutter auf Anfrage hin vorlegen muss?
Titel: Re: Gläubigerliste / Familienmitglieder
Beitrag von: rookie am 02. Dezember 2009, 17:08:24
Deine Mutter kannst  Du m.E. mit in die Inso nehmen...der Th schreibt sie dann an und sie muss dann Ihre Forderung anmelden....

Titel: Re: Gläubigerliste / Familienmitglieder
Beitrag von: exkaufmann am 02. Dezember 2009, 17:15:13
Vielen Dank für die schnelle Antwort.  :thumbup: