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Autor Thema: Gläubigerliste  (Gelesen 1881 mal)

honigteufel

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Gläubigerliste
« am: 28. November 2009, 11:21:25 »

Seit Juli 09 ist die Inso eingeleitet. Zeitweise verwirrt mich die Treuhänderin allerdings.
Mal sagt sie, ich darf die Gläubiger auf der Gläubigerliste nicht bezahlen (was mir klar ist), ein
anderes Mal sagt sie aber auch, das ich ALLES was vor dem Eröffnungstermin an Forderungen entstanden ist, nicht begleichen.

Ich bekam die Tage ein Schreiben meiner Krankenkasse mit der Aufforderung den Einsatz des Rettungswagen vom Juli mit 10,00 Euro zu begleichen. Zusatzleistungen der Krankenkasse stand da. Anfang Juli wurde ich damit ins Krankenhaus gebracht und bat im Rettungswagen, mir die Rechnung zu schicken. Ich hatte kein Geld bei. Am 30.07.09 wurde meine Inso eröffnet. Die Aussagen der TH verwirren mich zunehmend.

Wenn ich das bezahle, ist das eine Strafttat im Sinne der Inso-straftat?

Die Krankenkasse ist natürlich nicht auf meiner Gläubigerliste vertreten.
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Insokalle

Re: Gläubigerliste
« Antwort #1 am: 28. November 2009, 11:29:29 »

Zu Absatz 1: Läuft doch auf dasselbe hinaus.

Sie haben nur ein Problem: Ihre Gläubigeraufstellung war falsch. Die Krankenkasse hätte aufgeführt werden müssen. Reichen Sie sie nach. Das Verfahren wird wohl noch nicht aufgehoben sein, dann kann die KK viellt noch die Forderung anmelden.
Ich glaube nicht, dass das Versäumnis zur Versagung der Restschuldbefreiung führt.
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nsolventer

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Re: Gläubigerliste
« Antwort #2 am: 28. November 2009, 17:15:56 »

Wow, ein Einsatz des Rettungswagens kostet nur 10,00 EUR ?   :thumbup:
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honigteufel

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Re: Gläubigerliste
« Antwort #3 am: 28. November 2009, 17:19:54 »

Zusatzleistung zur Krankenkassenleistung. Wie die Praxisgebühr eben.
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