Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: PleiteCGN am 16. Mai 2012, 09:51:38

Titel: Gläubigerschädigung durch Expartner
Beitrag von: PleiteCGN am 16. Mai 2012, 09:51:38
Hallo zusammen,

seit Feb. 2010 befinde ich mich im Verbraucherinsolvenzverfahren wegen Schulden aus einer Immobilienfinanzierung und von mir mitunterschriebenen Kreditverträgen meiner damaligen Ehefrau. Mitterweile gab es die Trennung.
Die Expartnerin ist seit Okt. 2010 ebenfalls in der Insolvenz (mit höherer Schuldensumme und mehr Gläubigern).
Wir haben 4 gemeinsame Gläubiger.
Meine Nochehefrau verdient mehr als ich.
Nun hat sie ihre Arbeitsstunden reduziert, es kam im Zuge des Scheidungsverfahren heraus, dass sie einen PKW mit "rückwirkenden" Datum ihrem Vater sicherheitsübereignet hat (angeblich zu einem Zeitpunkt als wir noch zusammengelebt haben und ich das Auto nutze...) und mit Verwandten Betreuungsverträge für unsere Tochter abgeschlossen hat deren Kosten sie ebenfalls geltend macht (die Tochter ist allerdings bis 16.00 h in der Schule, meine Frau um 14:00 h zu Hause).
All das schädigt die Gläubiger.
Wie soll/kann ich damit umgehen?
Mache ich mich strafbar, wenn ich das nicht den Gläubigern mitteile?
Hat es für mich Konsequenzen, wenn ich einen Gläubiger davon in Kenntnis setze?

Grüße
PleiteCGN
Titel: Re: Gläubigerschädigung durch Expartner
Beitrag von: paps am 19. Mai 2012, 14:45:22
Zunächst die Gegenfrage, können Sie die Aussagen beweisen?

Sollte ein beweisbarer Betrugsfall vorliegen, reicht es den TH ihrer Frau zu informieren.
Der könnte dann selber ermessen, ob mit Hilfe des Gerichts, Feststellung betrieben wird.
Gleiches trifft auch für jeden Gläubiger zu.