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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: tomwr am 28. November 2010, 13:07:51

Titel: Gläubigerverzeichnis im Insolvenzantragsverfahren, neue Adressen
Beitrag von: tomwr am 28. November 2010, 13:07:51
Ich habe da mal eine verfahrenstechnische Frage zum Gläubigerverzeichnis, dass man dem Insolvenzantrag beifügen muss.

Was passiert eigentlich, wenn Forderungen durch Inkassobüros und Rechtsanwaltskanzleien geltend gemacht werden, die sich erst nach Insolvenzantrag einschalten ? Oder wenn die Forderungen gar übertragen werden ?

Als Inhaber der Forderung habe ich den Gläubiger angegeben, der zur Zeit des Insolvenzantrags Gläubiger war bzw. wer in der Zwischenzeit bis zur Eröffnung dazugekommen ist. Im Gläubigerverzeichnis ist ja nur ein Gläubiger zu benennen, außerdem kenne ich nicht das Rechtsverhältnis zwischen (ursprünglichen) Gläubiger und dessen beauftragten Inkassobüros und RA Kanzleiten. Also ob z.B. eine Forderung rechtskräftig übertragen wurde.

Konkret habe ich den Fall, dass eine RA Kanzlei mich noch immer anschreibt wegen einer Forderung obwohl das Verfahren bereits seit einem Monat eröffnet ist und die Gläubiger von dem IV auch schon angeschrieben wurden (was ich wiederum von anderen Gläubigern weiß).

Geht ja jetzt auch nicht nur um den einen aktiven RA sondern generell wurden im Laufe der Zeit viele Rechtsanwälte von Gläubigern eingeschaltet.

Was ist hier eigentlich konkret zu tun ? Ist der ursprüngliche Forderungsinhaber verpflichtet sein Inkassobüro oder RA Kanzlei auf die Insolvenz hinzuweisen ? Bin ich wirklich verpflichtet ? Sofern es sich nur um Prozessbevollmächtigte handelt, sind es ja nicht wirklich neue oder andere Gläubiger.
Oder sehe ich das falsch ?
 :dntknw:
Titel: Re: Gläubigerverzeichnis im Insolvenzantragsverfahren, neue Adressen
Beitrag von: horst69 am 28. November 2010, 14:11:47
Wenn die ursprünglichen Forderungen zur Tabelle gemeldet sind, ist alles im grünen Bereich !

Du solltest diese Post, sowie alle weitere Post von Gläubigern, direkt an den IV/TH weiterleiten, der sollte sich darum kümmern. Du bist hier nicht in der Pflicht mit den Gläubigern zu kommunizieren !
Titel: Re: Gläubigerverzeichnis im Insolvenzantragsverfahren, neue Adressen
Beitrag von: tomwr am 28. November 2010, 15:29:25
Okay. Ich habe den IV daraufhin auch schon angeschrieben, was ich mit den Forderungen machen soll die durch jemand anders geltend gemacht werden aber bislang keine Antwort auf mein Schreiben erhalten.

Im Moment bekomme ich "einmalige" Ratenzahlungsangebote mir recht niedrigen Monatsraten.
Das würde mich jetzt nicht dazu veranlassen darauf einzugehen in der Insolvenz.
Vielleicht ist das auch beabsichtigt um mich der Gläubigerbegünstigung zu verführen.  :gruebel:
Titel: Re: Gläubigerverzeichnis im Insolvenzantragsverfahren, neue Adressen
Beitrag von: horst69 am 29. November 2010, 08:52:32
Ich habe die gleiche Situation in meinem Verfahren auch gehabt !

Zuerst muss ich sagen, das ich in Beratung bei einer Fachanwältin für Inso Recht stehe, die gleichzeitig auch Insolvenzverwalterin ist.

Sie hat mir geraten, die Briefe vom RA per Einschreiben/Rückschein an den IV zu schicken. Wenn dieser sich dann nicht kümmert ist das sein Problem, ich selbst habe dann aber meine Mitwirkungspflicht erfüllt.
Nur das das ganze mit Rückschein auf die Reise geht ist wichtig, weil viele IV´s dazu neigen, sehr vergesslich zu werden wenn es Streß gibt !!
Titel: Re: Gläubigerverzeichnis im Insolvenzantragsverfahren, neue Adressen
Beitrag von: tomwr am 30. November 2010, 20:50:03
Bei meinem heutigen Telefonat mit dem IV habe ich auch das Thema angesprochen.
Der IV meinte, solange sich die Schreiben auf bereits genannte Forderungen beziehen, sei alles im Lot.
Ansonsten meinte er, ich solle ggf. diejenigen Gläubiger, die mich noch anschreiben, ggf. kurz ein Fax mit der Insolvenzeröffnung schicken. Was ich dann heute auch bei 2 Leuten getan habe.

Die werden dann schon im eigenen Interesse ihre Forderungen fristgerecht anmelden.
Gehe ich zumindest von aus.  :dntknw: