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Autor Thema: Grundbesitzabgaben bei Beschlagnahme durch TH  (Gelesen 1951 mal)

Morgaine1977

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Grundbesitzabgaben bei Beschlagnahme durch TH
« am: 28. August 2012, 12:07:08 »

Habe folgendes Anliegen: unsere Immobilie ist durch den TH meines Mannes beschlagnahmt und eine Freigabe erfolgte bislang nicht. Das Haus gehört uns jeweils zur Hälfte. Jetzt habe ich den TH schon mehrfach darauf hingewiesen das er die Hälfte der Grundbesitzabgaben (Grundsteuern, etc) hälftig zu zahlen hat (bislang keine Reaktion erhalten) da es sich um eine Masseverbindlichkeit lt. § 55 Inso handelt.

Jetzt habe ich heute von der Gemeinde eine Mahnung erhalten. Bislang hat der TH keinen Cent gezahlt und die Gemeinde will jetzt von mir die noch ausstehenden KOsten haben. Zwangsvollstreckung wird angedroht. Habe mit der SB der Gemeinde telefoniert und ihr den Sachverhalt geschildert und um Eintreibung bei dem TH gebeten. Sie sagt aber das sie dort angerufen hat und die Auskunft bekam das kein Geld vorhanden sei um zu zahlen, sie solle sich die noch ausstehenden Gebühren bei mir einfordern.

Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Gibt es irgendwelche § auf die ich mich berufen kann? Danke für eure Hilfe!
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Insokalle

Re: Grundbesitzabgaben bei Beschlagnahme durch TH
« Antwort #1 am: 28. August 2012, 18:22:10 »

Die Eigentümer sind bei der Grundsteuer Gesamtschuldner. D.h. die Gemeinde kann von jedem den gesamten Betrag verlangen. Also sind Sie zur Zahlung verpflichtet.
Zahlen Sie den gesamten Betrag, könnten Sie sich die Hälfte vom IV wiederholen. Oder es zumindest versuchen.
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