Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: meinde am 01. Oktober 2012, 20:31:22

Titel: Grundbesitzabgaben
Beitrag von: meinde am 01. Oktober 2012, 20:31:22
Habe mal wieder ne Frage , die Suchfunktion hat mir nicht weiter geholfen , leider.
Mein Haus ist in der Insolvenzmasse und wurde bisher nicht vom TH freigegeben.
Heute habe ich einen Brief vom Finanzamt bekommen das ich die Grundsteuern bezahlen muss.
Muss das nicht der Insolvenzverwalter bezahlen?
In dem Brief steht das Die Forderung keine Insolvenzforderung darstellt ,und aus dem mir belassenden Unterhalt aus dem Inso Verfahren zu bezahlen sei , ist das richtig?????
Titel: Re: Grundbesitzabgaben
Beitrag von: paps am 01. Oktober 2012, 21:31:06
mE. handelt es sich um eine Forderung gegen die Masse. Zumindest für den Zeitraum, in dem das Grundstück nicht freigegeben wurde.

Sie sollten das Schreiben zunächst an den IV/TH weiterleiten und das FA auf die noch nicht erfolgte Freigabe verweisen.
Titel: Re: Grundbesitzabgaben
Beitrag von: hurts am 05. Oktober 2012, 20:40:36
Die Stadt die hier die Grundbesitzabgaben einzieht hat bei mir stets und ständig alles
angemahnt.
Egal ob Insolvenzforderung, Masseforderungen, oder was auch immer.
Briefe und telefonate wurden ignoriert.
Ich habe immer versucht die Vollstreckung mit dem Hinweis auf das laufende IV zu verhindern.
Im übrigen wollte keiner helfen. Weder IV noch Gericht waren willens mir Vollstreckungsschutz zu attestieren.
Nach meinem Umzug wurden Vollstreckungsversuche per Amtshilfe über die örtliche Gemeinde versucht.
Diesen war der Sachverhalt dann sofort klar. Denen habe ich meine Bescheide zugesandt,
die haben dann die Vollstreckungsersuche zurückgeschickt.
Mittlerweile wurde das Objekt versteigert und die öffentlichen Gläubiger vollständig bedient.
Darauf hatte ich spekuliert und gewartet.
Es war also im Endeffekt gut die Abgaben nicht zu zahlen.