Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: wahn-SINN am 16. April 2009, 20:51:02
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Ich will die Verbraucherinsolvenz beantragen. Ich bin Miterbin eines Grundstücks. Das darauf stehende Haus wird von meiner Mutter bewohnt. Muß ich den Grundbucheintrag als Vermögen angeben ?
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Hallo wahn-SINN erstmal.
(ein Gruß zu Beginn eines Postings wäre angebracht....) :whistle:
sind Sie als Besitzerin des Grundstücks eingetragen? Oder wie lautet der Eintrag?
Nähere Informationen sind immer für eine Beantwortung hilfreich....
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Ich verzichte gerne auf Begrüßungsformeln, wenn ich dadurch eher einen kompetenten Beitrag lesen kann.
Haben wir jetzt eine Forumspolizei?
Ist der Wert Ihres Erbanteils höher als Ihre Schulden, könnten Sie evtl. auf ein Verfahren verzichten.
Falls nicht und Sie nicht um das Verfahren herumkommen sollten, dann wäre ein Ausschlagen des Erbes evtl. eine sinnvolle Vorgehensweise.