Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: schiri77 am 21. Mai 2012, 21:30:50
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Guten Tag zusammen,
ich befinde mich im 2. Jahr der Verbraucherinsolvenz!
Ich habe jetzt ein Angebot eines Arbeitsgebers der Grundsätzlich ein Grundgehalt + 1% Umsatzbeteilligung des Abzurechnenden Monats vom Werkstattumsatz zahlt.
Unter dem Strich ändert sich zu meinem bisherigen Gehalt nichts, also der pfändbare Anteil wäre fast gleich, ich habe beim Wechsel eher andere Vorzüge, wie bessere Arbeitszeiten und geringere Entfernung!
Ist die 1%ige Zahlung grundsätzlich weg oder zählt sie als normales Gehalt?
LG
Schiri77
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Eine Umsatzbeteiligung die regelmäßig zum Lohn gezahlt wird bzw. sogar Lohnbestandteil ist ganz normal pfändbar innerhalb der Pfändungsgrenzen.
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Danke für die Antwort!
Also wird es als normales Gehalt zusammen gefasst und vom Auszahlungsbetrag netto wird wieder ganz normal der pfändbare Betrag abgeführt...richtig???
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Also wird es als normales Gehalt zusammen gefasst und vom Auszahlungsbetrag netto wird wieder ganz normal der pfändbare Betrag abgeführt...richtig???
- so sollte es sein
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1000 und 1 DANK!
Da lacht mein Herz und trete die neue Stelle an!