Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: schiri77 am 21. Mai 2012, 21:30:50

Titel: Grundgehalt + monatliche Umsatzbeteilligung
Beitrag von: schiri77 am 21. Mai 2012, 21:30:50
Guten Tag zusammen,

ich befinde mich im 2. Jahr der Verbraucherinsolvenz!

Ich habe jetzt ein Angebot eines Arbeitsgebers der Grundsätzlich ein Grundgehalt + 1% Umsatzbeteilligung des Abzurechnenden Monats vom Werkstattumsatz zahlt.

Unter dem Strich ändert sich zu meinem bisherigen Gehalt nichts, also der pfändbare Anteil wäre fast gleich,  ich habe beim Wechsel eher andere Vorzüge, wie bessere Arbeitszeiten und geringere Entfernung!

Ist die 1%ige Zahlung grundsätzlich weg oder zählt sie als normales Gehalt?

LG
Schiri77
Titel: Re: Grundgehalt + monatliche Umsatzbeteilligung
Beitrag von: sashsash am 22. Mai 2012, 07:37:42
Eine Umsatzbeteiligung die regelmäßig zum Lohn gezahlt wird bzw. sogar Lohnbestandteil ist ganz normal pfändbar innerhalb der Pfändungsgrenzen.
Titel: Re: Grundgehalt + monatliche Umsatzbeteilligung
Beitrag von: schiri77 am 22. Mai 2012, 10:15:07
Danke für die Antwort!

Also wird es als normales Gehalt zusammen gefasst und vom Auszahlungsbetrag netto wird wieder ganz normal der pfändbare Betrag abgeführt...richtig???
Titel: Re: Grundgehalt + monatliche Umsatzbeteilligung
Beitrag von: Feuerwald am 22. Mai 2012, 12:02:44
Also wird es als normales Gehalt zusammen gefasst und vom Auszahlungsbetrag netto wird wieder ganz normal der pfändbare Betrag abgeführt...richtig???

- so sollte es sein
Titel: Re: Grundgehalt + monatliche Umsatzbeteilligung
Beitrag von: schiri77 am 22. Mai 2012, 12:05:39
1000 und 1 DANK!

Da lacht mein Herz und trete die neue Stelle an!