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Autor Thema: Grundsätzliche Frage!  (Gelesen 1584 mal)

Borsti70

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Grundsätzliche Frage!
« am: 06. Juni 2011, 23:15:53 »

Guten Abend  :cheesy:

Sachverhalt:

Am Anfang meines Privatinsolvenzverfahrens führte mein
Arbeitgeber die fändbaren Beträge ab.

Nach längerer Krankheit und anschließender Rehamaßnahme
hatte ich aber keinen Anspruch auf Arbeitsendgeld und
erhielt Krankengeld bzw. Übergangsgeld.

Die jeweiligen Bescheide habe ich immer ordnungsgemäß
meinem Treuhänder übersendet. Zwischenzeitlich gab es
auch einen Wechsel des Treuhänders. (Durch Änderungen
in der zuständigen Rechtsanwaltskanzlei)

Da meine Akte in dieser Zeit nicht bearbeitet wurde,
(und auch keine Abführung der Beträge durch mich selbst
beschlossen wurde) erfolgte nach ca. einem halben Jahr
eine Berechnung der noch offenen Beträge.

Die entsprechende Summe (ca. 4000 Euro) soll ich jetzt
in Raten auf ein entsprechendes Aderkonto überweisen.

Meine Frage:

Bis wann müssen diese offenstehenden Beträge beglichen
werden?

MfG und danke im Voraus für die Antworten.
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Schmetterling1984

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Re: Grundsätzliche Frage!
« Antwort #1 am: 07. Juni 2011, 11:18:07 »

Hey du,

also ich muss ganz ehrlich sagen das ich hier nicht verstehe warum dein TH Wechsel hin oder her sich hier erst nach einem halben Jahr meldet, das war ganz klar ein Fehler des TH, anderseits sollte dir bewusst gewesen sein das die Beträge so und so abgeführt werden müssen. Ich meine du hättest auch einfach selber überweisen können nach Pfändungstabelle oder halt Geld zur Seite legen können. Aber nun gut also zu wann das abgeführt werden muss kann dir wohl keiner genau sagen du hast geschrieben der TH hat dir eine Ratenzahlung angeboten. Hat er dir auch klar mitgeteilt was du monatlich abführen sollst? Wenn nein dann rede mit ihm. Bitte bedenke dabei das aber laufende Abführungen auch noch getätigt werden müssen. Hoffe du hast einen verständnisvollen TH mit dem man reden kann. Wenn ihr eine Zahlungsvereinbarung habt und du dich darn hällst kann dir nichts passieren, sofern du dich nicht daran hällst wird dich der TH ermahnen und die Sache irgendwann deinem zuständigen Insolvenzgericht übergeben die dir eine Frist von 2 Wochen einräumen, solltest du dann nicht zahlen wird vermutlich die RSB versagt werden.

Kopf nicht hängen lassen und alles Gute  :cheesy:
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Borsti70

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Re: Grundsätzliche Frage!
« Antwort #2 am: 08. Juni 2011, 22:09:39 »

Hallo,

Danke für Deine Antwort.

Ich werde mich mal mit meinem Treuhänder in Verbindung
setzen.

Wenn ich es weiß, teile ich es hier mit, da es ja von
allgemeinem Interesse sein könnte.

Lieben Gruß
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