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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Grundschuld höher als Verkehrswert....TH will Haus trotzdem nicht freigeben  (Gelesen 9520 mal)

Morgaine1977

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Hallo!
Zuerst einmal möchte ich anmerken wie froh ich bin eine solche Community gefunden zu haben. Nach einigen privaten Schicksalsschlägen kamen wir nicht mehr um eine PI herum. Mein Mann befindet sich seit Februar offiziell in einer PI und ich werde dieses Jahr noch folgen. Jetzt habe ich folgendes Problem:

Unser selbstbewohntes, in Eigenarbeit gebautes Haus wurde durch einen Sachverständigen bewertet und es wurde ein Gutachten erstellt. Vorab hatten wir mit dem TH schon über die noch auf dem Haus lastenden Schulden gesprochen und das wir die Immobilie gerne weiter bewohnen würden. Die Hausraten sind auch (fast) immer gezahlt worden. Im Grundbuch steht die finanzierende Bank mit einer Grundschuld von insges. 148000€, die noch ausstehenden Schulden betragen ca. 150000€ (nachdem wir nach der Geburt unseres 4. Kindes den Dachboden ausbauen und ein neues Darlehen über 10.000€ ohne Eintragung einer Grundschuld aufnehmen mußten). Das Gutachten kommt jetzt auf einen Verkehrswert von 145000€. Das sind soweit die Zahlen.

Bislang wurde uns vom TH immer gesagt das die Immobilie nicht veräußert wird wenn kein Gewinn zu erwarten sei (ist bei uns jetzt ja der Fall). Wortlaut: "Wenn das Haus mehr wert sein sollte wie 150000€ dann müssen sie raus, sonst nicht." Heute bekam ich einen Anruf von seiner Stellvertreterin das unser Haus nicht freigegeben wird sondern zur Insolvenzmasse hinzugezogen werden soll. Habe sie dann auch gefragt wie das sein kann, da in einem solchen Fall ja nicht mit einem prozentual zu verteilenden Gewinn zu rechnen sei,...im Gegenteil die Schulden würden sich ja noch vermehren (Schulden bei der finanzierenden Bank, Vorfälligkeitsentschädigung, etc.). Sie wollte jetzt nochmal Rücksprache halten...

Bin total verzweifelt und vor allem verwirrt. Waren uns nach Erhalt des Gutachtens so sicher das wir und unsere 4 Kinder in dem Haus wohnen bleiben können und jetzt steht wieder alles auf der Kippe... :Oh_no:

Kennt sich irgendjemand mit so einem Fall aus? Kann der uns ernsthaft in neue Schulden treiben? Gibt es da nicht irgendwelche Härtefall Regelungen? DANKE für eure Hilfe!! :thumbup:
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paps

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Da Sie noch nicht in der PI sind und es sich um gemeinsames Eigentum handelt, steht dem Th zunächst nur der halbe Veräußerungsgewinn zu.
Aus diesem gesichtspunkt heraus halte ich das Ansinnen des Th ihres mannes für unrealistisch, da die Hälfte des Überschusses an Sie auzuzahlen wäre,.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Morgaine1977

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Die Frage die sich mir einfach stellt ist, ob es überhaupt einen Veräußerungsgewinn geben würde oder ob wir dann nicht mit noch höheren Schulden und ohne Dach über dem Kopf darstehen würden. :cry:

Problematisch ist für uns momentan das wir ein sogenanntes Eigenheimzulagedarlehen bei einer Bank finanziert haben. Dieses Darlehen wird jährlich mit der EHZ gefüttert und getilgt. Durch die PI meines Mannes wurde die Bank jetzt nervös und hat uns zum 30.04. das Darlehen gekündigt, da sie Angst hat das die abgetretene EHZ vom TH einbehalten wird und das Darlehen somit nicht mehr bedient wird. In den ersten Gesprächen mit der SB des TH war immer die Rede davon das sobald der ermittelte Wert unter 150000€ liegt, eine sofortige Freigabe erfolgt und die Bank die Kündigung damit wieder zurückzieht. Nun haben wir heute schon den 26. und die Stellvertreterin faselt was vom Verwerten der Immobilie und schlägt mir gleichzeitig vor ICH könne doch den Anteil meines Mannes kaufen. Ja, WOVON denn? Ich bin momentan nicht berufstätig und sowas von kreditunwürdig... :mad2:

FRAGE: Kann der uns zwingen? Oder gibt es da eine Unverhältnismäßigkeitsklausel?
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Morgaine1977

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Heute morgen einen Anruf vom TH bekommen: entweder ich kaufe meinem Mann 50% des Hauses ab oder ich zahle eine Freigabegebühr in Höhe von 2% des Verkehrswertes (2900€). Beides ist für mich so unwahrscheinlich wie die Landung auf dem Mond da ich selber im Juli in VI gehe. Das habe ich dem TH auch erklärt und dann hieß es das wir dann um eine Verwertung nicht herum kommen.

Mein SB meint das es sich jetzt lediglich um Drohgebärden handelt, in der Hoffnung noch etwas für die Masse zu bekommen. Was meint ihr dazu?

Mein SB (Anwalt und seit Jahren in dem Bereich tätig) sagte das ihm in all den Jahren noch kein Fall untergekommen sei indem ein Haus zu einem niedrigeren Preis als der VW verkauft worden ist. Bringt ja auch nix.

Bin völlig verwirrt... :fuchsteufelswild:
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TimDrechsler

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HDachboden ausbauen und ein neues Darlehen über 10.000€ ohne Eintragung einer Grundschuld aufnehmen mußten). Das Gutachten kommt jetzt auf einen Verkehrswert von 145000€.

Ich habe noch eine Frage zu dem Verkehrswert. Wie wird dieser berechnet und mit welchen Kosten muss ich rechnen? Wir müssen das Haus meiner verstorben Eltern verkaufen und sollen dafür einen Verkehrswert berechnen. Ich würde aber gerne vermeiden einen teuren Gutachter zu bezahlen und bin nun auf der Suche nach einfacheren Möglichkeiten. Bei dieser Infoseite habe ich leider nur eine einführende Information gefunden. Mir ist auch nicht klar ob der Verkehrswert etwas anderes ist als der reine Immobilienwert von Grund + Haus.
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Morgaine1977

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Es wurde von einem hiesigen Ingenieursbüro ein Kurzgutachten erstellt. Welche Faktoren da eine Rolle spielen kann ich leider nicht sagen. Wir sollen für dieses Gutachten jetzt 1000€ zahlen. :heulen:
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TimDrechsler

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uff :( das hatte ich mir schon gedacht. Kennt jemand Alternativen? Ich finde 1000€ schon extrem krass.
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Morgaine1977

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Muss das Gutachten vor Gericht bestand haben? Oder soll einfach nur der marktübliche Wert ermittelt werden? Sowas kann sonst auch ein Makler machen. Wir hatten vorher auch einen Makler zur Begutachtung da und der ist auf den gleichen Wert gekommen wie das Ingenieursbüro. Wenn der Makler uns das in Schriftform hätte geben sollen, dann hätte das um die 300€ gekostet. Hält vor Gericht aber wohl nicht stand.
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