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Autor Thema: grundstückssteuer  (Gelesen 1995 mal)

ELISABETH

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grundstückssteuer
« am: 24. Juni 2009, 17:32:09 »

Heut mal eine kurze Frage von mir. Meine PI wurde Ende März eröffnet und alles läuft gut. Unser TH ist nett und hilfsbereit. Nun hätte ich aber eine kleine Frage. In der PI befindet sich eine Eigentumswohnung(Schrottimmobilie). und nun hab ich Post von der Stadt wegen der Grundstückssteuer. Muss ich die noch zahlen und wenn ja wie lange noch ? Vielen Dank im Vorraus :cheesy:
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wiwo

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Re: grundstückssteuer
« Antwort #1 am: 24. Juni 2009, 17:52:58 »

Hall0 Elisabeth,

ohne Experte zu sein und in der Annahme, dass die Schrottimmobilie zur Insolvenzmasse gehört, wäre meine Vorgehensweise in Ihrem Fall: Nix Zahlen, der Stadtverwaltung eine Kopie des Eröffnungsbeschlusses senden und die Steuerforderung an den TH weiterleiten.

Gruß
wiwo
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kleine

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Re: grundstückssteuer
« Antwort #2 am: 25. Juni 2009, 08:52:52 »

ich würde sagen, solange der TH die ETW noch nicht aus der Insolvenzmasse herausgenommen hat,
ist auch der TH für die Bezahlung der Nebenkosten verantwortlich.

erst nach Herausnahme aus der Insolvenzmasse muss du dann wieder die NK selber bezahlen...

LG Kleine
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wo immer ihr hinfahrt.... da seid ihr dann..
 

wiwo

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Re: grundstückssteuer
« Antwort #3 am: 25. Juni 2009, 16:16:31 »

ich würde sagen, solange der TH die ETW noch nicht aus der Insolvenzmasse herausgenommen hat,
ist auch der TH für die Bezahlung der Nebenkosten verantwortlich.

erst nach Herausnahme aus der Insolvenzmasse muss du dann wieder die NK selber bezahlen...

LG Kleine


Hallo Kleine,

läuft das, was ich im ersten post geschrieben habe nicht auf das gleiche hinaus wie in Deiner Ausführung? Nur sollten TH und Gläubiger erst mal 'ne Info vom Schuldner darüber erhalten, was derzeit Stand der Dinge ist.

Gruß
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