Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: habnixmehr am 14. Juni 2013, 21:00:54
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Wer kennt sich etwas mit Steuern aus ??
Folgender Sachverhalt:
Meine Frau, im eröffneten Verfahren seit über 2 Jahre, hatte ihren Anteil ( Erbengemeinschaft , 2 Parteien ) von einem kleinen Waldstück 8 mon. vor Inso-Eröffnung unserer Tochter überschrieben.Der IV hatte schon vor Monaten angekündigt ,das er den Vertrag evt. anfechten würde ,was aber bis heute nicht geschehen ist.Nun hat die andere Partei der Erbengemeinschaft einen Käufer für das ganze Grundstück und will unbedingt verkaufen. Nach Rücksprache mit dem IV meiner Frau und der Zusage unserseits das wir den anteiligen Kauferlös 3000 Euro an ihn überweisen war dieser einverstanden.
Nun will der Notar die Identifikationsnummer unserer Tochter haben ,für die Meldung ans FA. Sie muss den Verkauf ihn der nächsten Steuererklärung angeben.
In welcher Höhe wird der Verkauf (3000 Euro) besteuert .
Damit sie nicht noch drauf zahlt ,wollen wir beim IV versuchen,das er uns diesen Betrag erstattet.
Wer kann uns weiterhelfen
Danke
habnixmehr
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Nun will der Notar die Identifikationsnummer unserer Tochter haben ,für die Meldung ans FA.
Meines Wissens gibt es bestimmte Mitteilungspflichten an das FA.
Sie muss den Verkauf ihn der nächsten Steuererklärung angeben.
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In welcher Höhe wird der Verkauf (3000 Euro) besteuert .
So nicht beantwortbar.
Damit sie nicht noch drauf zahlt ,wollen wir beim IV versuchen,das er uns diesen Betrag erstattet.
Darauf wird er sich wohl kaum einlassen.