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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: günstigster Verlauf eines Insolvenzantrages  (Gelesen 3031 mal)

noelmaxim

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günstigster Verlauf eines Insolvenzantrages
« am: 05. Juli 2009, 14:42:29 »

Hallo,

kann mir bitte mal jemand den günstigsten Verlauf eines Insolvenzantrages mit RSB und Stundung der Verfahrenskosten einstellen?

Dann kann ich mich daran etwas langhangeln und wenn mal was nicht so läuft mir hier Rat einholen. Ich verzweifele hier sonst an den kommenden Schritten gedanklich.

Ich beantrage - nach dem das Finanzamt ein Insolventsantragsverfahren angestoßen hat und eine Wirtschaftskanzlei ein Gutachten an das Amtsgericht geschickt hat - morgen meinen Eigenantrag auf Regelinsolvenz, Stundung der Verfahrenskosten und RSB. Gläubiger sind es ca. 55, ich hatte eine Einzelunternehmung ohne Angestellte, Masse für die Deckung der Kosten ist nicht vorhanden, Gewerbe wurde jetzt abgemeldet und ich bin seit 4.2009 Angestellter mit ca. 2000 netto. Verheiratet.

Es wäre wirklich toll, wenn man mir stichwortartig - mit den entsprechenden Bezeichnungen der Vorgänge - den optimalen Verlauf bzw. die folgenden Schritte darstellen kann. Ich glaube dann habe ich und vielleicht auch andere, einen Überblick, auch um evtl. weitere Fragen sofort oder im Verlauf des Verfahrens zu stellen. Auch wenn wohl jeder Fall irgendwie anders ist, aber man kann doch sehr viel falsch machen und Grundsätzlichkeiten sollte man kennen/wissen, damit die Fehlerquote kleingehalten wird. Ich weiß teilweise gar nicht, wie ich meine Fragen formulieren kann, dass sie auch verstanden werden, einige Fragen kann man dann bezugnehmend besser stellen.
Auch wenn das unter Inhalte schon gut beschrieben wurde, aber da ist doch sehr viel dabei was verwirrt und kompliziert erscheint.

Vielen Dank im voraus, es ist mir wirklich sehr wichtig!
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lucca_m

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Re: günstigster Verlauf eines Insolvenzantrages
« Antwort #1 am: 06. Juli 2009, 13:56:41 »

Wie Sie selber irgendwann mal schon sagten, sie sind jetzt mehr als ein Jahr dabei und lassen es bis zu einem Fremdantrag kommen. Und obendrein verpassen Sie auch noch die Frist für den Eigenantrag.

DA spar ich mir echt die Tipperei.

Warten Sie bis das Verfahren abgeschlossen ist und stellen dann einen Eigenantrag.
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rookie

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Re: günstigster Verlauf eines Insolvenzantrages
« Antwort #2 am: 06. Juli 2009, 14:12:39 »

@ noelmaxim

Also Sie haben ja schon einiges an Fristen versäumt....und der Fremdantrag vom FA ist der Knaller...

Sie müssen das laufende Verfahren abwarten und nach Aufhebung einen Eigenantrag stellen......wie lucca schon sagte...

der Verlauf der Inso ist demnäch mehr als ungünstig...was Ihre Frage betrifft.....aber Dummheit muss bestraft werden...... :hi:
« Letzte Änderung: 06. Juli 2009, 14:14:50 von rookie »
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noelmaxim

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Re: günstigster Verlauf eines Insolvenzantrages
« Antwort #3 am: 06. Juli 2009, 18:09:28 »

Ok, danke für die besten Hinweise die man bekommen konnte.

Bis dato habe ich immer noch versucht, meinen Verpflichtungen nachkommen zu können. Man kann auch sagen, ich wollte nicht wahrhaben, dass die Inso kommt bzw. war noch nicht so weit. OK, man muss wohl abgebrühter séin und sofort nach Zahlungsschwierigkeiten die Inso anmelden, ich Idiot!!!

Wenn Dummheit immer bestraft werden müsste, dann haben hier sehr viele User viele Strafen gesammelt, wenn das dann auch meine Konsequentz vom Durchhalten und der grundsätzlichen Moral des Zurückführens ist, dann bin ich wohl zu dumm für diese Insowelt. Naja, die Konsequenzen habe ich ja zu tragen und nicht die User die demoralisierend und schlau antworten. Ob die das auch alles vor ihrer Inso nso geusst haben? Wahrscheinlich, Inso ist doch ganz einfach und so selbstverständlich!!!

Für mich wars das dann hier erst Mal, meine Dummheit und mein Anspruch an Verpflichtungen soll niemanden zur Last fallen.
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paps

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Re: günstigster Verlauf eines Insolvenzantrages
« Antwort #4 am: 06. Juli 2009, 20:03:25 »

Detailliert kann man das natürlich nicht schreiben, das würde den Rahmen sprengen.

Grundsätzlich wird nach dem Gutachten das Verfahren eröffnet werden.
Vermögen wird zur Masse gezogen werden.
Die Gläubiger können vorerst gegen Sie nicht weiter vollstrecken.
In 12-18 Monaten sollte es Zur Aufhebung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit kommen.
Dann haben Sie alle nichtgedeckten und die Gerichtskosten als Schulden.

Diese Gerichtskosten oder ein anderer neuer Gläubiger ermöglichen Ihnen dann, einen Eigenantrag zu stellen.
Dann geht das ganze von Vorne los.
Jedoch wird nach Aufhebung des verfahrens dann hoffentlich die Wohlverhaltensphase folgen, an derem Ende dann die ersehnte Restschuldbefreiung steht.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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rookie

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Re: günstigster Verlauf eines Insolvenzantrages
« Antwort #5 am: 07. Juli 2009, 16:38:48 »

@ noelmaxim

Sorry aber ich habe das nicht so gemeint.

Ein bischen mehr Info hätte ich mir an Ihrer Stelle schon zukommen lassen in Form einer Schuldnerberatung.

Das mit dem Fa hätte nicht sein müssen und die versäumten Fristen auch nicht......ein bischen müssen Sie sich da schon an Ihrer eigenen Nase ziehen oder ??

Den Fristen sind dazu da um sich zu einem Vorwurf zu äussern und ggf. zu widersprechen.

Wer das versäumt ist halt nunmal selbst schuld......hab ich Recht oder hab ich Recht ?

Durchhaltevermögen haben hier fast alle an den tag gelegt und gekämpft jeden schei... Monat aber letztendlich ging es nicht mehr was dann zur Inso führt......

Wie und warum das beim Einzelnen pasisert ist nicht relevant.
« Letzte Änderung: 07. Juli 2009, 16:41:09 von rookie »
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noelmaxim

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Re: günstigster Verlauf eines Insolvenzantrages
« Antwort #6 am: 07. Juli 2009, 23:32:37 »

Hallo Rookie,

hast ja auch ein wenig Recht, aber im ersten Moment war ich enttäuscht, wahrscheinlich weil ich selber weiß, zu lange gehofft, gekämpft und mich selbst belogen zu haben. Zu dem habe ich wohl auch mit deiner Aussage den Spiegel vorgehalten bekommen.
Meine Situation ist eh schon schwierig genug, wahrscheinlich etwas anders als bei den meisten. Habe verdient wie verrückt, alles verprasst, verzockt, verliehen, keine Quittungen bei Provisionsauszahlungen geben lassen, Großmannssucht usw.
Ich habe wegen Steuerhinterziehung vor 5 Monaten voll einen reinbekommen und dann habe ich beschlossen zu agieren. Ich habe 5 jahre lang jede Rechnung über den GV beglichen, teilweise tausende von Euros, nebenbei das Finanzamt-,  und Gewerbesteuerrückstände mit Ratenzahlungen bedient. Mit dem Lesen hier und einem Termin beim  Anwalt ( am Anfang der Steuerfahndungsaktivitäten ) kam dann die Reife die Handbremse zu ziehen und ich habe vor 8 Monaten die EV abgegeben und alle Zahlungen eingestellt, dachte damit ist es erst mal getan. Zu dem bin ich in ein Angestelltenverhältnis gewechselt und dann kam für mich überraschend das Finanzamt mit dem Insolvenzantrag.

Nun habe ich den Eigenantrag heute endlich abgegeben, der Amtspfleger meinte, es wäre  noch nicht zu spät. Was mir jetzt etwas Sorgen macht, ist der Tatbestand der Insovenzverschleppung. Hätte ich den Antrag schon eher stellen müssen? Ich hatte eine Einzelunternehmung, kann da was passieren? Ware habe ich nicht kaufen müssen, lediglich privat weiter Rechnungen produziert, die jetzt auch an die Wand knallen. Was kann mir schlimmsten Falls passieren?
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rookie

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Re: günstigster Verlauf eines Insolvenzantrages
« Antwort #7 am: 08. Juli 2009, 09:52:07 »

Ich würde in Deinem Falle zu einen Fachmann gehen und mich beraten lassen.....ehrlich.

Auf Aussagen in Foren kann man sich nicht verlassen und dienen bestenfalls nur zu einer ersten Orientierung.

Ist nicht böse gemeint aber ein Anwalt wäre die erste Anlaufstelle wenn ich an Deiner Stelle wäre.

Mach nicht schon wieder nen Fehler......hast ja schon genug  :wink:
« Letzte Änderung: 08. Juli 2009, 11:08:47 von rookie »
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lucca_m

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Re: günstigster Verlauf eines Insolvenzantrages
« Antwort #8 am: 08. Juli 2009, 10:05:36 »

Hätte ich ein juristisches Problem würde ich auch einen Anwalt konsultieren. Bei einem wirtschaftlichen eher jemanden, der sich damit auskennt.

Nicht das Kennen der Spielregeln sondern deren Anwendung ist das Existenzentscheidende! Und da hat rookie recht. Im Forum gibt es nur eine Orientierungshilfe. Und selbst die sehen einige Leser nicht!
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