Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Eulenmaedchen am 21. Oktober 2013, 08:50:22

Titel: Guthaben auf Girokonto & Bargeld?
Beitrag von: Eulenmaedchen am 21. Oktober 2013, 08:50:22
Hallo zusammen,

fülle gerade den Antrag auf Privatinsolvenz aus und bin ein wenig überfragt bei dem Punkt mit dem Guthaben auf dem Girokonto.
Unsere Konten sind im Plus, aber da ist jetzt auch nichts angespartes drauf. Bei mir sind es um die 65 €, bei meinem Mann um die 350 €. Es gehen noch ein paar Rechnungen weg und der Monat ist ja auch noch nicht vorbei. Und bis der Antrag eingereicht und bearbeitet ist, ist das Geld ja sowieso weg und neues da.
Was muss ich da also eintragen? Wirklich das, was heute auf dem Konto ist? Und beim Bargeld? Muss ich da wirklich die 3,70 € eintragen, die ich in der Geldbörse habe?

Und noch eine Frage zum Mobiliar...
Wir haben einen Fernseher und einen Laptop, beide schon älter. Müssen wir die angeben oder gehören die zur "bescheidenen Lebensführung"?
Den Laptop brauche ich für meine Umschulung zum ausdrucken von Unterlagen, was im Schulungszentrum nicht gemacht wird.
Titel: Re: Guthaben auf Girokonto & Bargeld?
Beitrag von: mamaspinne am 21. Oktober 2013, 09:46:01
Hallo,

ja, diese Beträge geben Sie an, auch die 3,70€ aus der Geldbörse. Da passiert nix mit, keine Sorge. Und der TV sowie Laptop gehören zur normalen Lebensführung, auch da brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Gehen nur Sie in Insolvenz oder auch Ihr Mann?? Sonst brauchen Sie ja auch nur Ihre eigenen Beträge an zu geben.