Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: zwergflo am 04. September 2014, 12:13:29
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Hallo,
mein Verbraucherinsolvenzverfahren ist seit 2011 eröffnet nun bekammen wir (meine Frau und Ich) heute die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter. Wir haben ein Guthaben von knapp 900€ was ja normalerweise die Hälfte meine Frau bekommen würde und zur Hälfte der IV
Nun ist es bei uns aber so, dass wir in den letzten Jahren mit unserem Vermieter ärger hatten bezüglich der Nebenkostenabrechnungen und wir diese auf anraten unseres Anwalts nicht bezahlten.
Jetzt stellt sich mir die Frage da unser Vermieter diese 900€ bestimmt mit den alten "Schulden" verrechnen möchte und der IV trotzdem die Hälfte des Guthabens haben möchte muss ich diese dann aus eigener Tasche zahlen :Oh_no: oder muss der Vermieter dieses Guthaben an den IV bezahlen??????? :dntknw:
Vielen dank schonmal im vorraus
Flo
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heute die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter
für welches Jahr?
in den letzten Jahren mit unserem Vermieter ärger hatten bezüglich der Nebenkostenabrechnungen und wir diese auf anraten unseres Anwalts nicht bezahlten.
Schulden für welche Jahre ?
Hat der IV eine Enthaftungserklärung abgegeben?
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Hallo,
Guthaben aus dem Jahr 2013
Die Nebenkostenabrechnungen für 2009, 2010, 2011, 2012 wurden aufgrund einer falschen Nebenkostenabrechnung nicht bezahlt, 2009 ist mittlerweile verjährt!
Ob der IV sowas abgegeben kann ich leider nicht sagen!
Flo
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Ich gehe davon aus, dass das Insoverfahren immer noch läuft. Ich finde die Frage wirklich schwierig.
Ich hoffe, ich denke nicht zu kompliziert. Aber mir scheint es darauf anzukommen, ob der IV eines Mieters und der zweite Mieter als Gesamtgläubiger oder Mitgläubiger des Erstattungsanspruchs anzusehen sind. Was zutrifft, weiß ich nicht. Ich tendiere leicht zu Mitgläubigerschaft. Dann könnte es sei, dass eine Aufrechnung nicht möglich ist. Gibt es dagegen die Enthaftungserklärung, dann vielleicht doch oder nur teilweise.
Zu berücksichtigen wäre wohl nämlich auch, dass einige Forderungen des Vermieters Insolvenzforderungen sind. Das könnte ebenfalls Einfluss auf die Aufrechnungsmöglichkeit haben.
Da sich nun verschiedene komplizierte Alternativen stellen, habe ich die Sache nicht weiter durchdacht.
Ich würde wohl einerseits abwarten, ob der Vermieter aufrechnet und andererseits die Sache mit dem IV besprechen. Dann sollte sich auch klären, ob er die Enthaftungserklärung abgegeben hat.
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Hallo,
es scheint so zu sein das der Vermieter uns das Guthaben auszahlen wird. also die hälfte für meine Frau und die andere hälte an den IV, aber endgültig ist noch nichts.
Danke für die Antwort