Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: uschi_berlin am 13. Januar 2012, 16:39:28

Titel: Guthaben bzw. Rückzahlung zuviel gezahlter Abschläge bei Strom / Gas
Beitrag von: uschi_berlin am 13. Januar 2012, 16:39:28
Hallo zusammen,
habe mein 4. Jahr begonnen (Start Nov. 2008), bin noch immer NICHT in der Wohlverhaltensphase und beziehe ein ziemlich gutes Einkommen, von dem mein IV jeden Monat einen dicken Teil abbekommt (zwischen 300 und 600 Euro!).

Mein heutiges Anliegen: Zu unseren Mietkosten zahlen wir direkt an die Energieversorger jeden Monat Abschläge, die für den normalen Stromverbrauch aber auch Heizung (Gasetage) und Warmwasser (elektr. Durchlauferhitzer) dienen. Sobald die jährlichen Abrechnungen eingehen, zahle ich nach bzw. erhalte die zu viel gezahlten Abschläge zurück.

Meine Frage: Kann der IV diese sog. "Guthaben" einbehalten?

Ich bin etwas verwirrt, da es zu dem Thema hier und in anderen Foren meist um ALG I oder II Empfänger geht... ich bin doch aber berufstätig und führe jeden Monat reichlich an den IV ab  :gruebel:

Tausend Dank im voraus,
die Uschi aus Berlin
Titel: Re: Guthaben bzw. Rückzahlung zuviel gezahlter Abschläge bei Strom / Gas
Beitrag von: paps am 13. Januar 2012, 16:52:05
Theoretisch könnte er [Vermögen(?) das er(der Schuldner) im Verfahren erwirbt].

Praktisch wird es selten der Fall sein.
Fragen Sie doch ihren IV, wie er es händelt.
Titel: Re: Guthaben bzw. Rückzahlung zuviel gezahlter Abschläge bei Strom / Gas
Beitrag von: uschi_berlin am 13. Januar 2012, 17:10:50
Danke Paps, ich würde meinen IV aber gern mit einem passenden Paragrafen 'überraschen', dass das sog. "Guthaben" bei mir bleibt. Das ist doch kein angehäuftes oder angespartes Vermögen, sondern nur zu viel gezahltes Geld. 
Titel: Re: Guthaben bzw. Rückzahlung zuviel gezahlter Abschläge bei Strom / Gas
Beitrag von: Achdujeh am 13. Januar 2012, 18:07:59
Danke Paps, ich würde meinen IV aber gern mit einem passenden Paragrafen 'überraschen', dass das sog. "Guthaben" bei mir bleibt. Das ist doch kein angehäuftes oder angespartes Vermögen, sondern nur zu viel gezahltes Geld. 
Ich halte das für ziemlich aussichtlos. Sinnvoll wäre es stattdessen, einfach dafür zu sorgen, dass kein Guthaben entsteht bzw. der Energieversorger ein möglicherweise entstehendes Guthaben mit neuen Forderungen (Abschläge) verrechnet. Wenn das Guthaben erst zur Auszahlung gelangt, dann ist es weg.

FG Achdujeh

Titel: Re: Guthaben bzw. Rückzahlung zuviel gezahlter Abschläge bei Strom / Gas
Beitrag von: hilberta am 13. Januar 2012, 19:26:32
Hallo, Uschi Berlin,
bei mir ist es auch so: ich zahle jeden Monat um die 900 Euro und der TH rührt und rüttelt sich nicht. Bin in 09 in die PI und habe nun gelesen, dass es umso länger dauert mit der WVP, je mehr man zahlt.
Nun aber zu den Nebenkosten: Mein TH hat sogar mal 23 Euro, bei denen ich mich einfach verrechnet hatte, aus einer Stromrückzahlung gefordert :-((
Ich habe jetzt die Abschläge gekürzt und hoffe nun, dass ich eher rund mit dem Abschlag bin. Zudem hatte ich im letzten Jahr eine Nachzahlung von 300 Euro an Gaskosten. Hat da jemand gefragt, ob und wie ich die begleichen kann? Nein, natürlich niemand.........auf Anfrage beim Insolvenzgericht wurde mir gesagt, dass jeder TH anders entscheidet, so auch ein Jahr die Rückzahlung der PVK, im anderen Jahr wurde sofort die Rückzahlung verlangt. Irgendwie läuft da was falsch. Ich kann doch nicht in einem Jahr das Geld zur Verfügung stellen, im anderen Jahr einfordern.............
Da sich mein TH seit über einem Jahr  nicht bei mir gemeldet hat (auch nicht für die Unterlagen zur Steuererstattung) und ich die zum Teufel nicht mache, halte ich einfach die Füße still und warte ab.
Vielleicht haben wir ja den gleichen TH.......:-))
Titel: Re: Guthaben bzw. Rückzahlung zuviel gezahlter Abschläge bei Strom / Gas
Beitrag von: uschi_berlin am 15. Januar 2012, 16:53:44
@ Hilberta:
hast Du auch RA Liersch aus Berlin? Der hat allein in 2011 über 6.000 Euro von mir bekommen. Ich mogle die Belege der Strom- und Gasversorger jetzt einfach und kommentarlos unter die Belege der Gehaltsabrechnungen und warte erst mal ab  :whistle:

Übrigens: Kennt jemand einen Steuerberater der sich mit der Überprüfung mit Gehaltsabrechnungen aus dem öffentlichen Dienst auskennt? Muss ja nicht in Berlin sein  :cheesy: Meine Gehaltsstelle hat im letzten Jahr so einige Fehler gemacht und ich würde die Abrechnungen gern einmal von fachkundiger Seite gegenchecken lassen.
Titel: Re: Guthaben bzw. Rückzahlung zuviel gezahlter Abschläge bei Strom / Gas
Beitrag von: hilberta am 16. Januar 2012, 09:21:56
Nein, mein TH ist ein anderer........aber warum denkst Du, dass Deine Gehaltsstelle Fehler bei der Abrechung macht?? Ich kümmere mich  nicht darum, was abgeht, entnehme ich nur den Gehaltsnachweisen.....:-))
Titel: Re: Guthaben bzw. Rückzahlung zuviel gezahlter Abschläge bei Strom / Gas
Beitrag von: uschi_berlin am 16. Januar 2012, 11:14:55
Nein, mein TH ist ein anderer........aber warum denkst Du, dass Deine Gehaltsstelle Fehler bei der Abrechung macht?? Ich kümmere mich  nicht darum, was abgeht, entnehme ich nur den Gehaltsnachweisen.....:-))

na ab und an muss man/frau doch mal checken, ob die einen nicht abziehen  :wink:

ausserdem hatte die gehaltsstelle mehrmals nachzahlungen aus mehreren monaten (z.b. durch meine heirat 2010) einfach dem aktuellen draufgeschlagen, dadurch wurde das netto höher und dadurch bekam der IV eine viel höhere pfänd.rate! bei gehaltsnachzahlungen oder nachberechnungen muss aber immer der entsprechende monat neu berechnet werden. aber sowas macht viel arbeit und da haben die gehaltsbearbeiter oft keinen bock drauf... geht aber zu unseren lasten. ich hab bestimmt 5-10 lohnsteuerhilfevereine und steuerbüros in berlin abtelefoniert, aber kein schwein kennt sich aus  :uneinsichtig:
Titel: Re: Guthaben bzw. Rückzahlung zuviel gezahlter Abschläge bei Strom / Gas
Beitrag von: paps am 16. Januar 2012, 17:07:18
Es geht meist auch nicht ums Auskennen.
Pfändungsberechnungen sollte jedes halbwegs vernünftige Lohnbüro mit der Software hin bekommen.
Vielmehr scheut man den damit verbundenen Aufwand und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen.