Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Hotte16 am 04. Juli 2007, 07:49:16

Titel: Guthaben in der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: Hotte16 am 04. Juli 2007, 07:49:16
Hallo !

Ist es möglich während der Wohlverhaltensphase ein Guthaben anzusammeln ?
Zu den Umständen: Meine Frau bekommt eine Rente die genau an der Pfändungsgrenze liegt.
Ihre monatlichen Kosten bewegen sich aber meist unterhalb dieser Grenze, so das bisher immer
kleinere Beträge übrig blieben. Wie würde ein Treuhänder mit diesem Geld bzw. dem Konto
umgehen ? Wird während dieser Phase generell monatlich ein Betrag bis zur Pfändungsgrenze
ausgezahlt, oder nur die nötigsten Fixkosten beglichen ? Sollte der Kontostand dann immer
auf Null sein ?

Desweiteren würde ich gerne wissen, ob ich vor Beantragung der Insolvenz das Auto meiner Frau
als meinen Zweitwagen anmelden sollte/kann um eine bevorstehende Pfändung zu vermeiden ?

Ich würde gerne wissen was da auf uns zukommt.

Gruß
Hotte
Titel: Re: Guthaben in der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: Feuerwald am 04. Juli 2007, 14:05:47
Ist es möglich während der Wohlverhaltensphase ein Guthaben anzusammeln ?

Ganz allgemein,

in der Wohlverhaltensphase ist das Bilden von (Neu)Vermögen problemlos, da der Insolvenzbeschlag wegfällt und nur noch die von der Abtretung des Treuhänders erfassten Bezüge abzuführen sind und ggf. noch 50 % einer angetretenen Erbschaft.

Im laufenden Insolvenzverfahren, hier muss immer wieder darauf hingewiesen werden, ist Vermögen/Vermögenszuwachs  massenzugehörig, dies kann u.a. auch eine Erstattung von Nebenkosten oder Energie in (soll ja auch mal vorkommen), aber auch eine Steuererstattung.  Somit wären all zu heftige Sparbemühungen im noch laufendem Insolvenzverfahren stets mit Vorsicht zu genießen.