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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Guthaben???  (Gelesen 3625 mal)

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Guthaben???
« am: 20. November 2008, 22:29:08 »

Ich bin auf der Suche nach der Info, die mit der Privatinsolvenzverfahren zu tun hat.
Ich bin übrigens nicht selbst betroffen, sondern meine Freundin... und ich bin gerade dabei, für sie finanziell alles wieder in Ordnung zu bringen. Das mit Insolvenzverfahren kenne ich mich leider kaum aus, und erhoffe mir daher die Antwort von hier.
Also so wie ich hier gelesen habe, fallen viele Zusatzeinkommen wie z.B. ein Teil des Weihnachtsgeld, Einkommensteuererstattung, Kaution oder ähnliches in der Insolvenzmasse.
Was ich nicht kapiere: warum dürfen die Betroffene nicht etwas davon für sich behalten und auf hohen Kante beiseits legen, für alle Fälle, wie z.B. defekte Waschmaschine ersetzen oder dergleich... große Vermögen bilden sollen sie natürlich erst nach Verfahrensende, aber während der Insolvenz müßte es doch möglich sein, daß sie sich z.B. 3000 Euro zusammensparen können...
Wie ich von meiner Freundin verstanden habe, gibt es für die Kinder je bis zu 1100,- Euro Guthaben-Grenze, und wie sieht´s für die Erwachsene aus?
Dieses Guthaben hat ja auch ihren Sinn, nämlich daß die Betroffene sich keine Schulden machen sollen - erst ansparen, dann etwas (Notwendiges) anschaffen...

Weitere Fragen werden sich noch folgen, aber erst mal diese dringende Frage, da ich weiß, daß sie einiges von Finanzamt rausholen kann - nachdem sie Nachzahlung an FA zahlen mußte (!)...
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Feuerwald

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Re: Guthaben???
« Antwort #1 am: 20. November 2008, 23:12:59 »

"Wie ich von meiner Freundin verstanden habe, gibt es für die Kinder je bis zu 1100,- Euro Guthaben-Grenze, und wie sieht´s für die Erwachsene aus?"

Nein, eine solche Regelung kennt die Insolvenzordnung nicht. Man muss immer unterscheiden zwischen der Zeit des eigentlichen Insolvenzverfahrens und der sog. Wohlverhaltensphase nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens. In der Wohlverhaltensphase ist die Vermögensbildung wieder ungeschränkt möglich. Bis dahin kann ein Sparguthaben (bspw. auf einem Konto) zur Insolvenzmasse gezogen werden. Pragmatisch geht also nur die Sparstrumpf unter dem Kopfkissen. 

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

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Re: Guthaben???
« Antwort #2 am: 21. November 2008, 08:24:27 »

Sie ist verheiratet und hat 4 Kinder, alle 4 Kinder (zwischen 7 und 11 Jahren) haben ihre eigene Sparbücher, aber auf keinem von ihnen ist über 1000 Euro angelegt.
Insolvenzverteilung dauert bis zu 2 Jahren, die Insolvenzverfahren  ca 5  Jahren, und Wohlverhaltensphase 1 Jahr, bevor die Restschulden erlassen wird, oder? Soweit habe ich hier verstanden...
Während der Verteilung ist es logisch, daß alles verteilt wird, was bei den Betroffenen zu holen ist. Aber wenn die Verteilung abgeschlossen wird, müßten sie auch die Möglichkeit haben, sich wieder etwas anzusparen, für alle Fälle und schon allein deswegen, um sich keine neue Schulden machen zu müssen... Sonst ist das mit Insolvenz fast wieder gescheitert! Genau deswegen kapiere ich immer noch nicht, wie diese Gesetze eingeführt werden können... habe richtig Lust, bei den Politikern oben anzuklopfen... *mensch*
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ThoFa

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Re: Guthaben???
« Antwort #3 am: 21. November 2008, 10:49:20 »

Hallo,

lassen Sie mal das anklopfen, zunächst sollten Sie sich richtig informieren.

Das eigentliche Insolvenzverfahren dauert, bis auf Ausnahmefälle, 12 bis 18 Monate. Danach beginnt die so genannte Wohlverhaltensphase, diese geht sechs Jahre, die Zeit der Insolvenz wird aber angerechnet.

In der Wohlverhaltensphase kann man aus seinem nicht pfändbaren Teil auch wieder Rücklagen bilden, bis dahin ist Bargeld Ihr Freund.

Bei 4 Kinder ist bei Ihrer Freundin bis zu einen Nettogehalt von  1.979,99 € nichts pfändbar.

MfG

ThoFa
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Re: Guthaben???
« Antwort #4 am: 21. November 2008, 21:40:24 »

Habe jetzt weitere Angaben bekommen, da steht:
Sie ist bereits in der Wohlverhaltensphase, die 6 Jahre dauern soll, und 2 1/2 Jahre hat sie auch schon hinter sich... im Sommer 2012 soll die Restschulden erlassen werden, wenn es klappt...

Nun hier: in den 5 ersten Jahren dürfen sie 10 % von den Extra-Einnahmen behalten und im letzten Jahr 15 %, und das soll ihnen Mut geben, um ganze Zeit durchzuhalten, weil viele nach 4 - 5 Jahren aufgeben... laut meiner Freundin nimmt ihre Treuhändlerin aber auch nicht so genau, also mal alles weg und mal zuviel davon behalten... hier z.B. letztes Jahr müssen sie nur 50 Euro vom Weihnachtsgeld abgeben, obwohl es weit mehr als 1000 Euro netto beträgt (ohne den normalen Lohn, versteht sich), und laut Info von hier dürfen sie höchstens 500 Euro behalten...

Das unterscheidet sich mit Info´s von hier... ehrlich gesagt, ich blicke immer noch nicht richtig durch...
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Re: Guthaben???
« Antwort #5 am: 23. November 2008, 09:09:10 »

Jetzt noch eine Frage:
Ihr Mann verdient so 1900 Euro netto und zahlt dabei auch Steuer... ich überlege, auf seiner Steuerkarte einen Freibetrag eintragen zu lassen - er hat ziemlich hohe Fahrkosten (täglich 100 km, und er ist behindert, wo er dann Recht auf 60 cent auf jede Kilometer hat, und das macht gut 13000 Euro im Jahr Freibetrag aus). Aber es übersteigt dann die unpfändbare Lohngrenze. Dabei braucht er das Geld davon, um die Benzinkosten zur Arbeit überhaupt zahlen zu können...
Wie sähe es jetzt aus?
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ThoFa

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Re: Guthaben???
« Antwort #6 am: 25. November 2008, 01:44:32 »



Nun hier: in den 5 ersten Jahren dürfen sie 10 % von den Extra-Einnahmen behalten und im letzten Jahr 15 %, und das soll ihnen Mut geben, um ganze Zeit durchzuhalten, weil viele nach 4 - 5 Jahren aufgeben...

Der so genannte Motivationsrabatt ist im § 292 InsO geregelt. Erst nach Ablauf von vier Jahren, gerechnet ab Verfahrensende, gibts Kohle zurück.

laut meiner Freundin nimmt ihre Treuhändlerin aber auch nicht so genau, also mal alles weg und mal zuviel davon behalten... hier z.B. letztes Jahr müssen sie nur 50 Euro vom Weihnachtsgeld abgeben, obwohl es weit mehr als 1000 Euro netto beträgt (ohne den normalen Lohn, versteht sich), und laut Info von hier dürfen sie höchstens 500 Euro behalten...

Sie müssen richtig lesen. 500,00 € sind immer pfandfrei. Der Rest wird dem normalen Lohn aufgeschlagen und davon dann der pfändbare Betrag berechnet. Und jetzt betätige ich mich mal als Hellseher: Der Nettolohn Ihrer Freundin betrug im betreffenden Monat ca. 2230,00 € inkl. Weihnachtsgeld abzgl. 500,00 €. Richtig ?

MfG

ThoFa
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Re: Guthaben???
« Antwort #7 am: 25. November 2008, 01:47:24 »

Hallo,

Ihr Mann verdient so 1900 Euro netto und zahlt dabei auch Steuer...

was hat der Mann Ihrer Freundin ( :shock:) mit dem Insolvenzverfahren seiner Frau zu tun ? (Ohha wieder so ein geiler Satz)

MfG

ThoFa
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lucca_m

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Re: Guthaben???
« Antwort #8 am: 25. November 2008, 08:31:35 »

Aber semantisch korrekt.
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Re: Guthaben???
« Antwort #9 am: 25. November 2008, 17:23:50 »

Hallo,

Ihr Mann verdient so 1900 Euro netto und zahlt dabei auch Steuer...

was hat der Mann Ihrer Freundin ( :shock:) mit dem Insolvenzverfahren seiner Frau zu tun ? (Ohha wieder so ein geiler Satz)

MfG

ThoFa

Ihr Mann ist auch mit drin verwickelt, also beide sind in Insolvenz und so wie es aussieht, auch bereits in Wohlverhaltensphase...
Meine Frage hat sich erledigt - mit Freibetrag bleibt es aber noch ganz knapp unter Pfändungsgrenze - ich bekam falsche Netto-Lohn-Betrag übermittelt...
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Re: Guthaben???
« Antwort #10 am: 25. November 2008, 17:27:03 »



Nun hier: in den 5 ersten Jahren dürfen sie 10 % von den Extra-Einnahmen behalten und im letzten Jahr 15 %, und das soll ihnen Mut geben, um ganze Zeit durchzuhalten, weil viele nach 4 - 5 Jahren aufgeben...

Der so genannte Motivationsrabatt ist im § 292 InsO geregelt. Erst nach Ablauf von vier Jahren, gerechnet ab Verfahrensende, gibts Kohle zurück.

laut meiner Freundin nimmt ihre Treuhändlerin aber auch nicht so genau, also mal alles weg und mal zuviel davon behalten... hier z.B. letztes Jahr müssen sie nur 50 Euro vom Weihnachtsgeld abgeben, obwohl es weit mehr als 1000 Euro netto beträgt (ohne den normalen Lohn, versteht sich), und laut Info von hier dürfen sie höchstens 500 Euro behalten...

Sie müssen richtig lesen. 500,00 € sind immer pfandfrei. Der Rest wird dem normalen Lohn aufgeschlagen und davon dann der pfändbare Betrag berechnet. Und jetzt betätige ich mich mal als Hellseher: Der Nettolohn Ihrer Freundin betrug im betreffenden Monat ca. 2230,00 € inkl. Weihnachtsgeld abzgl. 500,00 €. Richtig ?

MfG

ThoFa

Nein, bereits ab 1.Jahr im Wohlverhaltensphase... steht ja auch da 5 Jahre lang, dann noh 1 Jahr 15 %, gesamt also 6 Jahre, paßt also genau...

Das mit Weihnachtsgeld verdient der Mann normalerweise knapp unter 1900 Euro netto, und hätte dann knapp 600 Euro behalten dürfen, dieses Jahr dürfen sie alles behalten, es gibt keine Pfändung drauf... und das Weihnachtsgeld selbst ist weit über 1000 Euro netto - gesamt also über 3000 Euro...
Es liegt wohl an ihrer "faulen" Treuhändlerin....
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ThoFa

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Re: Guthaben???
« Antwort #11 am: 25. November 2008, 22:55:02 »

Hallo,

dann nochmal ganz langsam:

Der Motivationsrabatt wird nach Ablauf von vier Jahren ab Ende des Insolvenzverfahren gezahlt. Gehen wir davon aus, dass das Insolvenzverfahren ein Jahr dauerte, gibt es die erste Zahlung nach Ablauf des fünften Jahres. Die zweite Zahlung nach Ablauf des sechsten Jahres. Geht das Insolvenzverfahren aber 1 und einen Monat, dann gibt es den Motivationsrabatt nur einmal.

Und nochmal das Weihnachtsgeld:

1.900,00 € Nettogehalt
1.200,00 € Weihnachtsgeld
= 3.100,00 € Gesamt
- 500,00 € pfandfreier Betrag Weihnachtsgeld
= 2.600,00 €

Pfändbarer Betrag 41,79 € bei fünf unterhaltsberechtigten Personen und zwar Kinder (4) und die Ehefrau ! Wo ist dann die THin faul ?Und besonderes warum ist ihre THin faul, wenn es sein Gehalt ist ?

Sortieren Sie erstmal Ihre Gedanken und Zahlen, dann kann man auch was konkretes sagen. Aussagen wie weit über 1.000,00 € sind nicht besonders hilfreich.

MfG

ThoFa
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