Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Deumi am 15. September 2008, 13:11:54

Titel: Guthabenkonto....
Beitrag von: Deumi am 15. September 2008, 13:11:54
Hallo,

hab nochmal ne Frage. Die nette Dame von der Diakonie kann mir erst einen Termin zur Privatinsolvenz in 1-2 monaten geben. Sie sagte ich solle keine Kredite mehr zahlen und mir ein Guthabenkonto zulegen und dort schonmal das Geld hin überweisen lassen. Meine Frage ist nun wenn ich meine Sachen bezahlt habe sobald das Geld drauf ist ( Miete Strom, Versicherungen... usw) soll ich das restliche Geld vom Konto nehmen und in eine Kaffeedose zuhause packen oder drauflassen? Wie verhalte ich mich richtig? Noch habe ich keine Mahnungen bekommen...

Danke für Eure Antwort

 :thumbup:
Titel: Re: Guthabenkonto....
Beitrag von: paps am 15. September 2008, 19:38:27
Solange keine Gefahr in Verzug ist, kann das Geld auf dem Konto verbleiben.

Wenn Sie jetzt mit den Ratenzahlungen aussetzen, besteht aber sehr schnell die Gefahr einer Kontopfändung.

Spätestens mit Abgabe des Antrages sollte außer dem Unpfändbaren kein Kontoguthaben mehr vorhanden sein.
Titel: Re: Guthabenkonto....
Beitrag von: Tatum am 16. September 2008, 23:14:44
Eine Kontopfändung wurde bei mir vor Insolvenzeröffnung Gott sei Dank nie durchgeführt.
Ich habe meine Kreditrate auch auf Anraten der SBungsstelle aussetzen müssen.
Sobald ich allerdings Guthaben auf meinem Konto hatte, habe ich das Geld sofort abgehoben und in mein Portmoné getan.
Sozialleistungen (Kindergeld, Arbeitslosengeld, Wohngeld etc) dürfen dir auch erst nach 7 Tagen gepfändet werden.