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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Gutschein geschenkt bekommen.Wie verhalten?  (Gelesen 4352 mal)

InsoWilli

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Gutschein geschenkt bekommen.Wie verhalten?
« am: 20. Dezember 2011, 06:40:15 »

Guten morgen ich habe von meinen Eltern einen 300,00 Euro Gutschein zum Geburtstag geschenkt bekommen.
Bin noch im eröffneten Verfahren.

1) muss ich den Gutschein meinem th melden?
2) wie wird errechnet ob ich den TH deshalb etwas abführen muss? Habe einen Selbsterhalt von über 1800 Euro da ich drei Kinder habe verdiene aber nur 1270,00 Euro

Heisst das jetzt 1270 Euro + 300 = 1570,00 Euro = nichts abführen?
Oder sind die 300 Euro komplett weg?

Vielen dank!
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Fallera

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Re: Gutschein geschenkt bekommen.Wie verhalten?
« Antwort #1 am: 20. Dezember 2011, 07:03:40 »

Theoretisch handelt es sich im eröffneten Verfahren um Vermögen, müsste dem TH gemeldet werden und würde komplett in die Insolvenzmasse fließen, vorausgesetzt es handelt sich um Bargeld.

Wie gesagt, theoretisch wäre das so.... :wink:
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InsoWilli

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Re: Gutschein geschenkt bekommen.Wie verhalten?
« Antwort #2 am: 20. Dezember 2011, 11:31:22 »

Naja es handelt sich i einen Gutschein für meinen Führerschein den ich gerade mache meine Eltern haben 300 Euro an meinen fahrlehrer gezahlt. Ich habe das Geld nie in die Hände bekommen wie verhält sich das ?

Danke
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paps

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Re: Gutschein geschenkt bekommen.Wie verhalten?
« Antwort #3 am: 20. Dezember 2011, 18:02:55 »

Wenn der Ausbildungsvertrag unterschrieben ist und somit eine Forderung der Fahrschule beglichen wird, wäre es problemlos.

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InsoWilli

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Re: Gutschein geschenkt bekommen.Wie verhalten?
« Antwort #4 am: 20. Dezember 2011, 20:21:13 »

Hallo verstehe ich das jetzt richtig???
Wenn eine 3. Person eine Rechnung für mich zahlt gibt es für mich generell keine Probleme??? Wäre interessant zu wissen....

Vielen dank !
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Fallera

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Re: Gutschein geschenkt bekommen.Wie verhalten?
« Antwort #5 am: 21. Dezember 2011, 13:35:46 »

Aus Ihrem unpfändbaren Einkommen dürfen Sie generell Rechnungen begleichen! Das gilt sogar für Insolvenzgläubiger! Dazu brauchen Sie keinen dritten! Hat der BGH so entschieden.
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InsoWilli

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Re: Gutschein geschenkt bekommen.Wie verhalten?
« Antwort #6 am: 21. Dezember 2011, 18:33:11 »

Ok aber angenommen meine Eltern begleichen eine Rechnung für mich... Dann kommt das Geld ja nicht aus meinem unpfändbaren. Sondern meine Eltern haben etwas beglichen was ich eigentlich hätte begleichen müssen und deshalb bleibt mir mehr Geld zum leben. Dadurch unterstützen sie mich indirekt doch auch? Lassen wir die Sache mit dem Gutschein mal außen vor...

Muss ich dem th mitteilen das eine 3. Person eine Rechnung für mich gezahlt hat???
Verlangt er das Geld dann auch von mir?

Herzlichen dank!!!
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paps

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Re: Gutschein geschenkt bekommen.Wie verhalten?
« Antwort #7 am: 21. Dezember 2011, 19:25:43 »

Nein müssen Sie nicht.

Ist denn die Rechnung der Fahrschule ein Insoforderung?
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InsoWilli

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Re: Gutschein geschenkt bekommen.Wie verhalten?
« Antwort #8 am: 21. Dezember 2011, 19:42:51 »

Nein ist sie nicht eine neuschuld aber meine Eltern wollen mir dabei helfen schneller an den Führerschein zu kommen und haben mir deshalb die Rechnung über 300 Euro gezahlt..

Muss ich das den jetzt melden (wie gesagt lassen wir den Gutschein außen vor ) wenn es eine neuforderung ist? Bin sehr verunsichert. Weil ich verstehe die Logik dahinter nicht... Mmh wenn meine Eltern Mur das Geld geben und sagen bezahl deine Rechnung damit muss ich es melden .wenn sie die Rechnung selbst an die Fahrschule zahlen ist alles ok .. Und ich muss es nicht melden... Verstehe ich das richtig?

Das ist doch nur eine kostenverschiebung.. 
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paps

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Re: Gutschein geschenkt bekommen.Wie verhalten?
« Antwort #9 am: 22. Dezember 2011, 19:07:06 »

Nein Neuschulden müssen Sie nicht melden, da diese nicht der RSB unterliegen.
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Re: Gutschein geschenkt bekommen.Wie verhalten?
« Antwort #10 am: 22. Dezember 2011, 19:30:34 »

Richtig! Aber muss ich melden wenn eine dritte Person mir meine  Rechnung zahlt? Ausgehend von beischlugen weil so fließt mir ja indirekt auch Geld zu . Ich muss nicht zahlen weil jemand anders zahlt. 

Vielleicht hatte ich mich auch falsch ausgedrückt??
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InsoWilli

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Re: Gutschein geschenkt bekommen.Wie verhalten?
« Antwort #11 am: 23. Dezember 2011, 18:23:17 »

Weiß keiner Rat?
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GelberHai

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Re: Gutschein geschenkt bekommen.Wie verhalten?
« Antwort #12 am: 23. Dezember 2011, 18:33:43 »

Sie sind nicht der persönliche Sklave des Treuhänders und nicht unter ständiger Beobachtung die nächsten sechs Jahre. Falls Sie nette Freunde oder Familie haben, die kleinere Rechnungen für Sie übernehmen oder Ihnen Geschenke machen - stört das niemanden und warum sollten Sie dem treuhänder "minutlichen finanziellen Rapport" über Ihr Leben geben? Müssen Sie nicht. Es gibt Obliegenheiten in der Privatinsolvenz, die Sie erfüllen müssen und nur diese prüft der Treuhänder. Aber machen Sie aus `ner Mücke keinen Elefanten, wenn Ihnen jemand Geld schenkt. Freuen Sie sich über die Zuwendung und gut ist...
Denken Sie doch einfach mal darüber nach, wie der Treuhänder herausfinden soll, ob Ihnen jemand was gegeben hat...
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InsoWilli

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Re: Gutschein geschenkt bekommen.Wie verhalten?
« Antwort #13 am: 23. Dezember 2011, 19:04:50 »

Ja das ist schon richtig. Aber ich verdiene gerade mal 1100 Euro Netto in vollzeit, bin 3 Kindern zum unterhalt verpflichtet und habe die unterhaltstitel auf je 90 Euro pro Kind runter geklagt ( bzw. Es wurde ein Vergleich getroffen ) hinzu kommen Fahrtkosten von 50,00 Euro monatlich. So das mir zu leben wo von ich auch noch Miete Stadtwerke ect zahlen muss nur
770,00 Euro. Einziger Vorteil den ich habe ist das ich mit meiner Freundin zusammen wohne. Mein mietanteil beträgt 190 Euro hinzu kommen noch mein Stadtwerke Anteil von 85,00 Euro... Und ich möchte das nun auf due harte Tour machen und den Führerschein in 4 Monaten fertig machen auch wenn es dann nur noch dosenfutter gibt..
Problem ist hier dann qer glaubt mir das ich den Führerschein bei dem Einkommen aus dem unpfändbaren gezahlt habe was ist wenn meine tolle ex frau mir das beim insogericht abkriegen will und ich nachweisen muss ob das Geld unpfändbar war was ist wenn auffliegt das eine Zahlung durch eine 3. Person getätigt wurde???
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paps

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Re: Gutschein geschenkt bekommen.Wie verhalten?
« Antwort #14 am: 23. Dezember 2011, 20:27:10 »

Zunächst kann ein Dritter immer eine offene Forderung für Sie entrichten.
Betrifft es eine Insolvenzforderung muss der GL die Erledigung beim TH melden, da mit er aus einer möglichen Verteilung nicht doch noch einen Anteil bekommt.
Sicherheitshalber kann das auch der Schuldner tun.

Anders im Unterhaltsrecht.
Aber auch hier sehe ich keine Veranlassung zur Panik.
Wenn Sie notwendige Auslagen nicht durch eigenes Einkommen bestreiten können, bauen Sie ja Schulden auf.
Man kann also diesen Betrag,den ein Dritter zahlt, nicht ihrem Einkommen zurechnen.

Anders sieht es mit nicht zweckgebundenen Geldgeschenken aus, die müssen Sie sich schon als Einkommen anrechnen lassen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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