Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bonsai am 18. Januar 2009, 10:05:14
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Hallo zusammen,
meine Frage:
darf ich über Gutschriften wie Steuererstattungen, Bausparverträge etc, die ich erhalte (zb. einen Monat vor PI-Antrag) verfügen wie ich will oder wird dies mir später vorgehalten und wäre dies sogar schädlich für den Verlauf der PI
danke
Bonsai
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darf ich über Gutschriften wie Steuererstattungen, Bausparverträge etc, die ich erhalte (zb. einen Monat vor PI-Antrag) verfügen
-> verfügen darf man schon.
wie ich will oder wird dies mir später vorgehalten und wäre dies sogar schädlich für den Verlauf der PI
-> jedoch kann ein selbst herbeigeführter Vermögensschwund ggf. bei der Stundung der Verfahrenskosten aufstoßen oder auch – wenn Vermögen regelrecht verschwendet werden – ein Versagungsgrund sein (§ 290 InsO ... der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er .... Vermögen verschwendet...)
Ferner könnten Zahlungen aus dem Vermögen an bspw. nahestehende Personen/Gläubiger später angefochten werden.