Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: deutscher-am-ende am 10. Februar 2010, 14:45:01
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soll aber jetzt dem TH eine ausgefüllte Erklärung bis 17.2. zukommen lassen. Ebenso alle Unterlagen.
Bin durch Krankheit arbeitslos , war nur geringfügig beschäftigt, und seit Okt. 2008 läuft die Inso, eröffnet im Januar 2009 , bis heute noch kein Gerichtstermin.
Habe im Jahr 2009 bis 20. JUNI Krankengeld ( ca. 300 Euro mtl. ) und danach ALG1 ( ca. 230 Euro mtl. ) erhalten.
Er will eine Gehaltsabrechnung der letzten 6 Monate....ich habe aber keinen Job.
Leere Lohnsteuerkarte liegt mir vor, ebenso eine Bestätigung vom Arbeitsamt und eine von der Krankenkasse.
Was soll ich tun ? Kann mir keinen Steuerberater leisten.
Danke für eure Hilfe!
mfg
Harry
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Hallo Harry,
was die Steuererklärungen angeht, gibt es ein eindeutiges Urteil vom Bundesgerichtshof (18.12.2008) worin steht, daß der Insolvenzverwater/Treuhänder im Inso-verfahren die Steuererklärungen abzugben hat, NICHT der Schuldner.
Diese Pflicht des Verwalters ergibt sich unmittelbar aus der Verwaltungsbefugnis aus §80 InsO, folglich auch der steuerlichen Pflichten aus §34 Abgabenordnung. Auf Verlangen ist der insolvente Schulder lediglich zur Vorlage der notwendigen Unterlagen verpflichtet.
Aber, wer will den TH schon gerne an seine Pflichten erinnern....vor allem, wenn er weis, daß Sie zwar Recht haben, er aber mit Versagen der Restschuldbefreiung droht, wenn Sie die Steuererklärung nicht selber machen (weil er sich damit Arbeit spart)
Ich würde ihm vorschlagen, daß Sie nicht im Thema wären und aus Sicherheitsgründen, damit nichts "schiefläuft im Sinne der Gläubiger" besser er die Erklärung machen sollte.
Viel Erfolg noch, ich wurde auch bereits vom TH zum Thema Steuern befragt, so wie es bisher aussieht, macht meiner die Steuererklärung.
Gruß,
Doktor Mabuse
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Hallo, danke ! Muss ich ihm die Originale überlassen oder sind Kopien besser ? Ich meine , es sind ja nur 4-5 Blätter...s.o. !
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Bring den Th die Unterlagen die Du hast...Original....Kopien soll er sich selbst machen.
Dann soll er die Steuererklärung abgeben.
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Abhängig von der Lohnsteuerklasse muß doch gar keine Erklärung abgegeben werden.
Steuern wurden ja bei den Einkünften nicht gezahlt.
Ich würde die leere LSK mit den Kopien der Bescheide zum TH schicken und erklären, dass keine Steuern gezahlt wurden.
Den Rest kann er sich dann selber zusammen reimen oder eine Erklärung per Elster machen.