"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: habe mal ne frage zum p-konto  (Gelesen 2200 mal)

elga

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 143
habe mal ne frage zum p-konto
« am: 08. Dezember 2011, 15:48:52 »

hallo,
ich habe schon im september meinen insolvenzantrag beim amtsgericht abgegeben. einmal wurde er verworfen, weil bei einem gläubiger die rechtsform nicht richtig war und beim zweiten antrag, den ich im november abgegeben habe, wurden jetzt einzelne punkte gerügt, die ich nun korrigieren lassen muß.
ein gläubiger( eine Bank) hat nun ein vollstreckungsbescheid gegen mich erwirkt und nun habe ich natürlich angst,
dass sie mir mein konto pfänden, bevor nun endlich die iv eröffnet wird.
nun meine frage: wenn ich jetzt noch mein konto zum p-konto umwandeln lasse, kann ich das nach eröffnung der iv auch wieder zurückwandeln lassen?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: habe mal ne frage zum p-konto
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2011, 17:46:50 »

ja.

Wenn der Antrag angenommen wurde, besteht auch ein Aktenzeichen.
Dann kann nach 21InsO vorläufiger Vollstreckungsschutz beantragt werden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

elga

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 143
Re: habe mal ne frage zum p-konto
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2011, 17:56:03 »



oh, das habe ich ja noch garnicht gehört. wo beantrage ich denn das?
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: habe mal ne frage zum p-konto
« Antwort #3 am: 09. Dezember 2011, 11:21:14 »

Dann kann nach 21InsO vorläufiger Vollstreckungsschutz beantragt werden.

- was aber nicht erfolgen muss. Mann kann das allenfalls "anregen". Wenn es zur Kontopfändung kommt, kann immer noch in ein P-Konto gewndet werden. Natürlich geht das auch jetzt schon.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Schuldenheini

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 104
Re: habe mal ne frage zum p-konto
« Antwort #4 am: 13. Dezember 2011, 08:58:53 »

@ Elga

Wenn Sie wissen, das eine Pfändung kommt, warum machen Sie denn nicht erst das Konto leer ?

Dann haben sie wenigstens Bares.

Ob sie einen vorläufigen Vollstreckungsschutz bekommen wissen Sie ja nicht und Banken sind auch nicht gerade die Schnellsten, bis das Konto umgewandelt ist. 
Gespeichert
 

Schuldenheini

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 104
Re: habe mal ne frage zum p-konto
« Antwort #5 am: 13. Dezember 2011, 09:00:20 »

@ Elga

Wenn Sie wissen, das eine Pfändung kommt, warum machen Sie denn nicht erst das Konto leer ?

Dann haben sie wenigstens Bares.

Ob sie einen vorläufigen Vollstreckungsschutz bekommen wissen Sie ja nicht und Banken sind auch nicht gerade die Schnellsten, bis das Konto umgewandelt ist. 

Wenn der "PfüB" erstmal beider Bank ist, ist das Konto dicht und sie bekommen keinen Cent mehr.

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz